Wegen Bestechlichkeit ist ein damaliges Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Ein mitangeklagter Mitarbeiter einer gesetzlichen Krankenkasse erhielt eine Geldstrafe von 15.000 Euro. Die beiden Männer hatten vor mehr als zehn Jahren rechtswidrige Absprachen getroffen, jedoch keine persönlichen Vorteile erlangt, wie das Gericht feststellte. Die Zahlungen sollten an die KV gehen.
Manipulation von Patientendaten
Das Gericht erklärte, dass kodierte Krankheitsdiagnosen nachträglich verändert wurden, ohne die betroffenen Ärzte einzubeziehen. Ziel war es, höhere Zuwendungen aus dem Gesundheitsfonds zu erhalten. Dies betraf Daten aus dem Jahr 2015. Weitere Vorwürfe für das Jahr 2014 bestätigten sich nicht. Eine dritte Angeklagte, Mitarbeiterin der Krankenkasse, wurde freigesprochen.
Verteidigung: Keine Korruption
Die Verteidiger wiesen die Vorwürfe zurück und erklärten, es sei nicht um das Verfälschen richtiger Daten gegangen, sondern um die Korrektur fehlerhafter Daten. Korruption sei „fernliegend“. Das Gericht sah dies anders: Den Angeklagten sei bewusst gewesen, dass die eigene Aufsicht ein solches Vorgehen für rechtswidrig hielt. Für den 62-jährigen Ex-Vorstand war es eine „willkommene Gelegenheit, die finanzielle Situation der KV aufzubessern“ und eine Gefälligkeit für die Krankenkasse. Der 46-jährige Mitarbeiter habe dem Anreiz und Druck nachgegeben, um sich zu profilieren. Er wurde zu 150 Tagessätzen à 100 Euro verurteilt.
Hintergrund: Überhöhte Zahlungen
Laut Anklage hatte das damalige KV-Vorstandsmitglied Datenträger von den Mitangeklagten erhalten und Änderungen veranlasst, sodass die Krankenkasse überhöhte Zuweisungen bekam. Dadurch konnten diese Gelder nicht an andere Kassen im Rahmen des Risikostrukturausgleichs verteilt werden. Ursprünglich ging es um rund 85 Millionen Euro, die zu Unrecht geflossen sein sollen. Das Gericht blieb mit den Strafen unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die Bewährungsstrafen von bis zu einem Jahr und neun Monaten sowie eine Einziehung von 250.000 Euro gegenüber der KV Berlin beantragt hatte. Die Verteidigung forderte Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.



