Das Landgericht Hamburg hat einen 37-jährigen Mann wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Der Angeklagte hatte seine ehemalige Partnerin im November 2024 in deren Wohnung im Stadtteil Altona-Nord mit einer Weinflasche erschlagen und ihre Leiche anschließend in einem Schrank versteckt.
Hintergründe der Tat
Die Vorsitzende Richterin Birgit Woitas führte aus, dass der Angeklagte die Tat zunächst bestritten und versucht habe, sie zu vertuschen. Nach anwaltlicher Beratung legte er jedoch ein umfassendes Geständnis ab. Während der Urteilsverkündung zeigte der 37-Jährige keine Regung, saß still auf seinem Stuhl und schaute ins Leere. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von elf Jahren und sechs Monaten gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Trennung des nicht vorbestraften Angeklagten und seiner früheren Partnerin erfolgte laut Staatsanwaltschaft im Jahr 2021. Nach den Worten der Vorsitzenden Richterin war es vor der Tat nicht zu Gewalt zwischen dem Angeklagten und seiner Ex-Partnerin gekommen. Der gemeinsame elfjährige Sohn lebt nun in einem Jugendheim.
Ablauf der Tat
Der Deutsche verübte die Tat am 14. November 2024 in der Wohnung der 34-jährigen Frau. Es gibt keine Zeugen der Tat; dem Gericht lagen sein Geständnis und ein rechtsmedizinisches Gutachten vor. Am Morgen brachte die Frau den gemeinsamen Sohn zur Schule und holte auf dem Weg ihren Ex-Partner ab, wie der 37-Jährige unter Ausschluss der Öffentlichkeit berichtete. Während sie im Homeoffice arbeitete, sollte er sich um ihren Hund kümmern.
In der Wohnung kam es zu einem Streit zwischen den beiden. Die Frau forderte, mehr Zeit mit dem gemeinsamen Sohn verbringen zu dürfen, schilderte die Vorsitzende Richterin. Zu diesem Zeitpunkt war der Vater hauptverantwortlich für das Kind. Der Vater warf ihr vor, ohnehin schon überfordert zu sein. Daraufhin fühlte sich die Frau zu Unrecht als schlechte Mutter bezeichnet und beschimpfte den 37-Jährigen. Sie holte ein Messer aus der Küche, das sie mit der Spitze nach unten trug.
Nach einer Rangelei griff der Angeklagte nach einer vollen Rotweinflasche und schlug sie der Frau so heftig auf den Kopf, dass die Flasche zerbrach. Die Frau ging zu Boden, und der Angeklagte versetzte ihr mindestens einen weiteren Schlag. Die 34-Jährige erlitt schwerste Kopfverletzungen, wurde bewusstlos und starb innerhalb kurzer Zeit. Die Schuldfähigkeit des Angeklagten war zu keinem Zeitpunkt eingeschränkt, so die Vorsitzende Richterin.
Vertuschungsversuche und Festnahme
Erschrocken über das, was er getan hatte, und über die möglichen Auswirkungen für sich und seinen Sohn, begann der 37-Jährige, die Blutspuren aufzuwischen. Dabei musste er sich übergeben und ging zunächst mit dem Hund nach draußen. Zurück in der Wohnung wusch er die Leiche seiner Ex-Partnerin in der Badewanne und legte sie dann in einen Schrank.
Zwei Wochen später bemerkten Nachbarn in dem Mehrfamilienhaus einen üblen Geruch und verständigten die Polizei. Die Beamten fanden die Leiche der Frau in der Erdgeschosswohnung. Knapp zehn Monate nach der Tat, am 10. September 2025, verhaftete die Polizei den ehemaligen Lebensgefährten der Frau.



