Die Bundesregierung hat als Reaktion auf den Iran-Krieg und die steigenden Lebenshaltungskosten eine steuer- und abgabenfreie Prämie von bis zu 1000 Euro für Arbeitnehmer angekündigt. Dieses Modell ist bereits aus der Corona-Zeit bekannt, als Unternehmen ihren Mitarbeitern ebenfalls solche Zahlungen zukommen lassen konnten. In Rostock zeigen sich die Reaktionen der Unternehmen jedoch verhalten.
Viele Arbeitgeber warten ab
Das Kreuzfahrtunternehmen Aida Cruises erklärte, dass es derzeit kein verabschiedetes Gesetz gebe, sondern lediglich mediale Ankündigungen. Man werde sich eine Meinung bilden, sobald verbindliche Eckdaten und Details vorliegen. Auch die Ostseesparkasse (Ospa) in Rostock betont, dass noch keine finalen Bedingungen feststünden und daher noch keine Entscheidung getroffen werden könne. Die Ospa prüfe jedoch fortlaufend, ob eine Zahlung möglich sei, da dies eine Entlastung für die Mitarbeiter darstellen würde. Von einer solchen Prämie würde ein Großteil der Belegschaft profitieren.
Die Neptun Werft, Teil der Meyer Werft, sieht in der freiwilligen steuerlichen Zulage ebenfalls lediglich einen Plan der Bundesregierung, der noch keine Gesetzeskraft erlangt habe. Sobald die finale Regelung vorliege, wolle man prüfen, welche Optionen infrage kämen. Eine Entscheidung sei derzeit noch nicht getroffen. Die Firma Goldbeck lehnte eine Stellungnahme zu dem Thema ab.
Universität Rostock und Land Mecklenburg-Vorpommern
Die Universität Rostock verwies auf das Land bzw. das Finanzministerium. Aus dem Ministerium hieß es, dass noch Gespräche über die Entlastungsmaßnahmen liefen. Von den Regelungen wären etwa 2060 Personen mit besoldungs- oder tarifrechtlicher Eingruppierung betroffen, studentische Hilfskräfte und wissenschaftliche Mitarbeiter nicht eingerechnet. Eine Entscheidung über die Gewährung einer Prämie sei noch nicht gefallen.
Stadtverwaltung Rostock: Prämie vorerst nicht relevant
Bei der Rostocker Stadtverwaltung scheint die Lage klarer. Für die knapp 2700 Beschäftigten sei der Vorschlag vermutlich nicht relevant, da sie nach dem Tarifvertrag des Verbandes kommunaler Arbeitgeber (VKA) bezahlt werden. Sollte es jedoch zu entsprechenden tariflichen Regelungen kommen, wären diese auch für die Stadtverwaltung relevant. Die Stadt betont jedoch, dass dies allein schon aufgrund der Laufzeit des aktuellen Tarifvertrages (bis 31. März 2027) nicht zu erwarten sei. Allerdings könnte eine Verlängerung der Entlastungsprämie bis 30. Juni 2027 das Ganze doch relevant machen.
Stadtwerke und RSAG: Unterschiedliche Handhabung
Auch die Stadtwerke Rostock verweisen auf den Tarifvertrag. Für die gut 700 Beschäftigten gelte der Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V), der eine Zahlung der Prämie derzeit nicht zulasse. Anders sieht es bei der Rostocker Straßenbahn AG (RSAG) aus. Die Tarifverhandlungen für den ÖPNV wurden kürzlich in der fünften Runde abgeschlossen. Die steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie war ein Ergebnis dieser Einigung. Im August 2026 erhalten alle Beschäftigten des TV-N Mecklenburg-Vorpommern die Prämie in Höhe von 1000 Euro. Vollzeitbeschäftigte bekommen den vollen Betrag, Teilzeitbeschäftigte anteilig. Normalerweise sei eine solche Prämie nur auf Basis einer tariflichen Regelung möglich, so die RSAG-Sprecherin.



