Asylbewerber soll Vater und Schwester im Irak getötet haben – Prozess in Deutschland
Asylbewerber wegen Doppelmordes vor Gericht

Vor dem Landgericht Ansbach hat ein spektakulärer Prozess begonnen: Der 36-jährige Kareem A., ein eingebürgerter Iraker, muss sich wegen Doppelmordes verantworten. Ihm wird vorgeworfen, in der Nacht auf den 20. Juli 2025 seinen Vater Hazim und seine Schwester Sheerin im nordirakischen Dorf Mahd al-Qadimah aus Habgier erschossen zu haben.

Ein ungewöhnlicher Fall für die Justiz

Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier erklärte gegenüber BILD: „So einen Fall hatten wir hier noch nie.“ Die Strafverfolgung in Deutschland sei möglich, da der Angeklagte im vergangenen Jahr die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten habe. Der Irak habe hingegen alle Rechtshilfeersuchen unbeantwortet gelassen.

Festnahme nach Rückkehr aus dem Irak

Kareem A. wurde nur einen Tag nach der Tat bei seiner Rückkehr aus dem Irak am Flughafen Nürnberg festgenommen. Seine Mutter hatte Anzeige erstattet. Laut Anklage war der Vater in den Irak gereist, um seine Tochter zu beschützen, gegen die der Angeklagte Drohungen ausgesprochen hatte. Es ging um die Familien-Villa in dem nordirakischen Ort. „Sie wollte der Angeklagte um jeden Preis haben“, heißt es in der Anklageschrift.

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Ungerührt im Gerichtssaal

Im Gericht zeigte sich der Beschuldigte ungerührt, als ihm Fotos der mit Kopfschüssen getöteten Angehörigen vorgelegt wurden. Sein Verteidiger Wolfgang Staudinger sagte zu BILD: „Er bestreitet die Tat. Er wollte als Schlichter seinem Bruder beistehen, deswegen reiste er in den Irak.“ Durch die Festnahme habe er nicht einmal um seinen Vater trauern können. Wegen dessen hohem Posten in der Politik gebe es viele Alternativtäter, die ihm nach dem Leben trachteten.

Belastendes Material auf dem Handy

Die deutschen Ankläger fanden offenbar Dateien und Sprachnachrichten auf dem Handy des Angeklagten, die ihn schwer belasten: das Foto einer Waffe, Observationsvideos der Villa aus der Tatnacht sowie Aufnahmen eines Mannes bei Schießübungen in der Wüste. Überwachungsvideos vom 19. Juli zeigen zudem einen Mann, der Kareem A. ähnlich sieht, wie er über eine irakische Schnellstraße läuft und in ein Auto einsteigt.

Nach BILD-Informationen wurden jedoch nach der Festnahme keine belastenden Schmauchspuren an ihm festgestellt. Eine Waffe, die am Tatort gesichert wurde, gehörte dem Vater selbst. Irakische Polizisten konnten nicht zur Zeugenaussage geladen werden, weil die deutsche Botschaft in Bagdad geschlossen ist. Verteidiger Staudinger: „Ich frage mich, warum tut sich die deutsche Justiz das an?“ Ein Urteil will Richter Matthias Held am 21. Mai sprechen.

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