Umwelt-Mafia im Visier: Polizei soll verdeckt ermitteln
Umwelt-Mafia im Visier: Polizei soll verdeckt ermitteln

Das Bundeskabinett will heute einen Gesetzentwurf beschließen, der Umweltstraftaten härter bestraft und die Ermittlungsmöglichkeiten der Polizei erweitert. Mit der Reform wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, die vorsieht, dass bei vorsätzlich herbeigeführten katastrophalen Umweltschäden – etwa einer Ölpest – eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr droht. Zugleich sollen die Höchstbeträge für Geldbußen gegen Unternehmen steigen.

Schärfere Strafen für Umweltkriminalität

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) betont die Bedeutung des Rechtsstaats im Kampf gegen Umweltkriminalität: „Klärschlamm im Wald, Chemikalien im Fluss, Altöl im Boden – Umweltstraftaten hinterlassen Zerstörung und bedrohen Mensch und Natur.“ Für Täter, die als Teil einer Bande gewerbsmäßig radioaktive Stoffe oder andere gefährliche Abfälle illegal entsorgen, soll künftig ein erhöhter Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren gelten. Zudem wird der Straftatbestand der Luftverunreinigung verschärft, eine Konsequenz aus dem Dieselskandal. Neben Wasser, Luft, Tieren, Pflanzen und der menschlichen Gesundheit soll nun auch die Gefährdung oder Schädigung eines Ökosystems sanktioniert werden.

Neue Ermittlungsbefugnisse gegen organisierte Kriminalität

Um der „Umwelt-Mafia“ auf die Schliche zu kommen, soll die Polizei künftig verschlüsselte Kommunikation überwachen dürfen. Diese Maßnahme ist auf schwere Straftaten beschränkt, die von Gruppen begangen werden, die damit Geld verdienen wollen – etwa durch illegale Abfallentsorgung in der Natur. Experten betonen, dass Umweltdelikte wie die unerlaubte Einleitung von Chemikalien in Flüsse oder die illegale Luftverschmutzung schwer zu verfolgen sind. „Umweltbehörden, Staatsanwaltschaft und Polizei müssen eng zusammenarbeiten“, sagt Umweltrechtsexperte Stephan Sina vom Ecologic Institut. „Und jemand muss die relevanten Werte überhaupt erst einmal kontrollieren.“

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Strafbarkeit bereits bei Versuch

Die Reform senkt die Schwelle für Strafbarkeit: „Strafbar ist bereits, wer unmittelbar zur Begehung der Umweltstraftat ansetzt“, erklärt der Wirtschaftsstrafrechtler Felix Rettenmaier. „Bereits der unsachgemäße Umgang mit gefährlichen Stoffen und Gütern kann strafbar sein. Zu einer tatsächlichen Beeinträchtigung der Umwelt muss es in diesem Fall nicht mehr kommen.“ Für Vorstandsmitglieder von Unternehmen steigt das persönliche Risiko, wenn sie ihren Kontrollpflichten nicht nachkommen. „Wird durch die Umweltstraftat ein irreversibler Umweltschaden hervorgerufen, drohen auch Vorständen mehrjährige Haftstrafen.“

Neuer Straftatbestand: Ökozid

Der Entwurf führt einen neuen qualifizierten Tatbestand ein: die vorsätzlich begangene Umweltstraftat mit katastrophalen Folgen, vergleichbar mit einem Ökozid. Wer unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten ein Ökosystem von beträchtlicher Größe oder einen Lebensraum in einem Schutzgebiet zerstört oder so stark schädigt, dass die Beseitigung nicht oder erst nach Jahren möglich ist, wird mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft. Der gleiche Strafrahmen gilt bei erheblicher Schädigung von Gewässern, Boden oder Luft. Ein Beispiel wäre das Kippen eines ganzen Flusses. „Dieser Tatbestand enthält mehrere unbestimmte Rechtsbegriffe, die von den Gerichten ausgelegt werden müssen“, sagt Sina.

Umweltkriminalität als lukratives Geschäft

Europol zufolge können Umweltstraftaten für Täter genauso profitabel sein wie Drogenschmuggel, bei niedrigeren Strafen und schwierigerer Aufdeckung. Illegale Müllschmuggel und der Handel mit geschützten Arten sind für viele Gruppen Routine. Es gibt Hinweise, dass Erlöse auch zur Terrorfinanzierung genutzt werden. „Im Fall des organisierten Umweltverbrechens ist es für traditionelle Mafia-artige Banden nicht unüblich, die gleichen Verfahrensweisen und Routen zu nutzen, die sie für ihre anderen Aktivitäten nutzen“, so Europol.

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Lage in Deutschland

Laut einer Publikation des Umweltbundesamts ist die Zahl der bekanntgewordenen Umweltstraftaten zwischen 2013 und 2024 um neun Prozent gesunken, von 19.652 auf 17.933 Fälle. Dies könnte jedoch auf geringere Kontrollkapazitäten zurückzuführen sein. „In der Literatur wird tendenziell davon ausgegangen, dass die verringerten Kapazitäten für Strafverfolgung und Vollzug des Umweltrechts in den zuständigen Behörden eine wesentliche Ursache sind“, heißt es. Der Erfolg der Reform hängt daher entscheidend von ausreichend qualifiziertem Personal ab.