Der Prozess um straffreies Bahnfahren in Greifswald nimmt immer kuriosere Züge an. Vor dem Amtsgericht Greifswald wurde die Aktivistin Salome Krug angeklagt, weil sie ohne gültiges Ticket mit einem Schild um den Hals und der Aufschrift „Ich fahre frei“ im ICE durch halb Deutschland gereist ist. Ihr Ziel: Mit einem Freispruch die Straffreiheit des Schwarzfahrens zu erreichen.
Unterstützer mit Trommeln und Verkleidungen
Bereits vor Prozessbeginn versammelten sich etwa ein Dutzend Unterstützer vor dem Gericht. Mit lautem Getrommel und teils verkleidet machten sie auf ihr Anliegen aufmerksam. Die Stimmung war aufgeheizt, und die Unterstützer skandierten Parolen für mehr soziale Gerechtigkeit.
Anträge und Sticheleien im Gerichtssaal
Der Prozess selbst war geprägt von einer Flut an Anträgen und verbalen Auseinandersetzungen zwischen der Angeklagten und dem Vorsitzenden Richter Tränkmann. Dieser sprach Krug mehrfach versehentlich als Mann an, was zu lautstarkem Protest von Krug und einigen Zuschauern führte. Krug drohte, den Richter ebenfalls mit falschem Geschlecht anzusprechen, falls dies weiterhin passiere.
Abgelehnte Wahlverteidigerin und weitere Anträge
Ein Antrag auf Zulassung einer Wahlverteidigerin, die nie Jura studiert hatte, wurde abgelehnt. Auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die Berufung auf die Menschenrechtskonvention änderten nichts an der Entscheidung des Richters. Als die abgelehnte Verteidigerin sich mehrfach aus dem Zuschauerraum einmischte, stellte Richter Tränkmann klar: „Zuschauer sind Zuschauer, sie schauen zu.“
Es folgten ein „Nicht-Aufsteh-Antrag“, um das Aufstehen beim Eintritt des Richters zu vermeiden, sowie ein Antrag auf Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des Landgerichts über die Wahlverteidigerin. Schließlich stellte Krug einen Befangenheitsantrag gegen den Richter selbst.
Vertagung auf den 19. Mai
Richter Tränkmann vertagte die Verhandlung auf den 19. Mai, da weitere Zeugen – Zugschaffner, die Krug kontrollierten – gehört werden müssen. Krug begrüßte die Verzögerung: „Der Prozess darf gerne länger dauern. Wir wollen eine gesellschaftliche Debatte anstoßen, und je mehr Aufmerksamkeit wir bekommen, desto besser.“
Bundesjustizministerin für Abschaffung des Paragrafen
Der § 265a StGB, der das Schwarzfahren unter Strafe stellt, ist umstritten. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sprach sich kürzlich für eine Abschaffung des Paragrafen aus. Derzeit riskieren Schwarzfahrer Geldstrafen oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Wer die Geldstrafe nicht zahlen kann, muss unter Umständen eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen.
Krug will weiterkämpfen: Sollte es am 19. Mai zu einer Verurteilung kommen, kündigte sie an, vor das Landgericht Stralsund zu ziehen. Ihr Ziel bleibt die Straffreiheit des Schwarzfahrens und mehr soziale Gerechtigkeit.



