Nach heftigem Streit am Tegernsee ist das Aktenzeichen Saurüsselalm endlich gelöst. Jahrelang gab es Auseinandersetzungen um die idyllisch gelegene Hütte, die von Umweltschützern als „Partylocation“ kritisiert wurde. Nun haben sich alle Beteiligten geeinigt.
Kompromiss nach langem Rechtsstreit
Bereits im März 2025 hatte der Miesbacher Landrat Olaf von Löwis (CSU) einen Kompromissvorschlag vorgelegt. Die relevanten Punkte umfassten Öffnungszeiten von 9 bis 19 Uhr im regulären Betrieb, den Verzicht auf beleuchtete Wege zur Almhütte sowie ein Musikverbot auf der Terrasse nach Sonnenuntergang. Am Samstag bestätigte das Landratsamt Miesbach in einer Pressemitteilung, dass dieser Plan nun umgesetzt wird.
Schutz der Natur im Fokus
Bei der Frage der Beleuchtung stand der „Schutz der umliegenden Natur- und Landschaftsräume“ im Vordergrund. Die Zuwegungen bleiben vollständig unbeleuchtet, und die Außenbeleuchtung der Alm wird auf das notwendige Maß reduziert. Musikalische Beschallung der Terrasse ist nach Sonnenuntergang nicht mehr gestattet.
Der Einigung ging ein jahrelanger Streit zwischen Betreibern und Umweltschützern voraus. Ursprünglich landwirtschaftlich genutzt, genehmigten das Landratsamt Miesbach und der Gemeinderat Bad Wiessee den Umbau zur Gaststätte. Vorgesehen war ein Sieben-Tage-Betrieb für Wanderer, ein wöchentlicher Hüttenabend und 15 besondere Events pro Jahr für geschlossene Gesellschaften.
Vom Party-Ort zum Schwarzbau
Schnell geriet die Saurüsselalm als Party-Location in Verruf. Der Verein zum Schutz der Bergwelt klagte mit der Begründung, die Genehmigung hätte nie erteilt werden dürfen. Nach langem Rechtsstreit gab Eigentümer Franz Haslberger 2024 die Baugenehmigung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurück. Der fortgesetzte Betrieb sorgte für Empörung und die Alm wurde als rechtlicher Schwarzbau bezeichnet.
Die nun erzielte Einigung zwischen Eigentümer, Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal und dem Verein zum Schutz der Bergwelt sei eine tragfähige Lösung, die sowohl die Anliegen der Umweltverbände als auch die Interessen des Betreibers und der Gemeinde Bad Wiessee berücksichtige, so das Landratsamt.
Weitere Details der Einigung
Landrat von Löwis zeigte sich erfreut, „dass wir dieses Thema nun gegen Ende meiner Amtszeit zu einem guten Abschluss bringen konnten und eine Lösung gefunden haben, mit der alle Beteiligten zufrieden sein können“. Neben den Beleuchtungsregeln bleibt das gastronomische Angebot auf almtypische Speisen beschränkt, und der Lieferverkehr ist nur von 6 bis 20 Uhr zulässig. Das Landratsamt werde nun sehr zeitnah die Baugenehmigung erteilen.



