Am Oberlandesgericht Koblenz hat der Prozess gegen einen mutmaßlichen Wärter eines syrischen Foltergefängnisses begonnen. Der 48-jährige Syrer schweigt zu den Vorwürfen der Bundesanwaltschaft, die ihm Mord in 70 Fällen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Last legt.
Anklage: Folter und Tod in syrischem Geheimdienstgefängnis
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen April 2011 und April 2012 als Wärter in einem Gefängnis des syrischen Geheimdienstes in Damaskus gearbeitet zu haben. In dieser Zeit soll er an zahlreichen Verhören beteiligt gewesen sein, bei denen Gefangene systematisch misshandelt und gefoltert wurden. Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass mindestens 70 Häftlinge infolge der brutalen Haftbedingungen und der angewandten Gewalt ums Leben kamen.
Foltermethoden: Schläge, Elektroschocks und Entzug von Nägeln
Die Anklage beschreibt detailliert die angewandten Foltermethoden. Dazu gehörten Schläge auf fixierte Körper, Elektroschocks sowie das Herausreißen von Finger- und Zehnägeln. Nachts seien Gefangene an der Decke aufgehängt und regelmäßig mit kaltem Wasser übergossen worden. Der Angeklagte soll teils selbst gefoltert, teils die Folter beaufsichtigt haben. Er war laut Anklage Leiter der Vernehmungsabteilung und hatte Kenntnis von den Zuständen im Gefängnis, arbeitete dennoch weiter als Wärter.
Hintergrund: Syrischer Bürgerkrieg und Sturz von Assad
Die Proteste gegen die Regierung von Baschar al-Assad begannen im März 2011. Die Regierung unterdrückte die Opposition mit Gewalt, Geheimdienste sollten Proteste frühzeitig unterbinden. Oppositionelle wurden ohne Rechtsgrundlage festgenommen, gefoltert und getötet. Der Konflikt mündete in einen Bürgerkrieg. Baschar al-Assad wurde im Dezember 2024 gestürzt.
Zuständigkeit des Oberlandesgerichts Koblenz
Der Fall wird in Koblenz verhandelt, da das Weltrechtsprinzip greift: Schwere Straftaten wie Verbrechen gegen die Menschlichkeit können in Deutschland unabhängig vom Tatort verfolgt werden. Zudem lebte der Angeklagte zuletzt in Pirmasens in Rheinland-Pfalz, was die örtliche Zuständigkeit begründet. Der Mann befindet sich seit seiner Festnahme im Mai 2025 in Untersuchungshaft. Der Prozess wird fortgesetzt.



