Der propalästinensische Verein „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost – EJJP e.V. Deutschland“ darf nach einem Gerichtsbeschluss vorläufig nicht als „gesichert extremistisch“ eingestuft werden. Das Verwaltungsgericht Berlin gab einem Eilantrag der Organisation gegen die entsprechende Erwähnung im Verfassungsschutzbericht 2024 des Bundesinnenministeriums statt. Dies teilte das Gericht am Montag mit. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Hintergrund des Falls
Im Verfassungsschutzbericht wird der Verein, gestützt auf Erkenntnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz, als Beispiel für einen säkularen propalästinensischen Extremismus aufgeführt. Der Verein ist die deutsche Sektion des internationalen Dachverbands „European Jews for a Just Peace (EJJP)“ und in Deutschland als gemeinnützig anerkannt. Laut seiner Satzung will er Menschen jüdischer Herkunft eine Plattform bieten, um sich für Völkerverständigung und eine gerechte Friedenslösung zwischen Israel und den Palästinensern einzusetzen.
Die Entscheidung des Gerichts
Der Extremismusvorwurf stützt sich auf öffentliche Beiträge, in denen das Existenzrecht Israels verneint oder Gewalttaten gegen den Staat Israel verharmlost oder gerechtfertigt würden. Das Gericht bestätigte, dass solche Aussagen tatsächlich in Beiträgen des Vereins vorkommen. Allerdings fehle die nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz notwendige Gefährdung der auswärtigen Belange durch die Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen, so die Begründung der Eilentscheidung.
Zudem seien von den Behörden keine Bestrebungen des Vereins aufgezeigt worden, die sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richteten. Ausdrückliche Gewaltaufrufe oder eine eindeutige Sympathie für die radikale Palästinenserorganisation Hamas könnten nicht mit ausreichender Gewissheit festgestellt werden. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.



