Polizistin verliert Job und kassiert saftige Strafe wegen eines Fotos
Eine Geldstrafe wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen wollte eine Frau nicht hinnehmen, akzeptierte sie jetzt aber doch. Den Job ist sie ohnehin losgeworden.
Pasewalk/Anklam – Den Dienstplan einfach abfotografieren und versenden, das sollte man in einigen Berufen lieber nicht machen. Denn das wird als Verletzung von Dienstgeheimnissen gewertet. Eine 32-jährige Polizistin aus der Nähe von Neubrandenburg musste dies nun schmerzhaft erfahren. Sie wurde am Amtsgericht Pasewalk zu einer Geldstrafe von 4050 Euro verurteilt, nachdem sie gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte.
Die Frau war in einem Revier in Vorpommern eingesetzt. Die Staatsanwaltschaft warf ihr vor, an drei verschiedenen Zeitpunkten in den Jahren 2020 bis 2022 den Dienstplan ihrer Schicht abfotografiert und die Bilder an ihren ehemaligen Lebensgefährten sowie an die Kapitänin ihres Sport-Teams geschickt zu haben. Zudem soll sie ihrem Ex-Freund mitgeteilt haben, dass eine Vorladung nur als Zeugenbefragung und nicht als Anschuldigung gedacht sei.
Gegen den Strafbefehl hatte die Angeklagte Einspruch erhoben, erschien jedoch nicht zum Prozesstermin. Ihr Anwalt vertrat sie und erklärte, dass sie sich um ihre erkrankten Kinder kümmern müsse. Nach einem Rechtsgespräch zwischen Richter, Staatsanwältin und Verteidiger konnte der Prozess dennoch stattfinden.
Die Angeklagte beschränkte ihren Einspruch auf das Strafmaß und erkannte die Anklagepunkte an. Die Vorwürfe hatten bereits zu einem Disziplinarverfahren und ihrer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe geführt. Richter Gerald Fleckenstein setzte die Geldstrafe auf 90 Tagessätze à 45 Euro fest, insgesamt 4050 Euro. Die Staatsanwältin hatte 5400 Euro gefordert.
Der Richter bewertete das Abfotografieren der Dienstpläne als „keine gute Idee“ und sah die Auskunft über die Vorladung kritischer. Das Geständnis und die Unbescholtenheit der Frau wirkten sich strafmildernd aus. Die 32-Jährige, die kürzlich Mutter eines Kindes wurde, lebt als Alleinerziehende und hat eine neue Arbeit im Bildungsbereich gefunden. Sie muss nun die Kosten des Disziplinarverfahrens, des Einspruchsverfahrens und die Geldstrafe tragen.



