Klette-Prozess in Verden: Abschlussphase eingeläutet
Der langjährige Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette wegen schwerer Raubüberfälle nähert sich seinem finalen Abschnitt. Das Landgericht Verden hat eine entscheidende Frist gesetzt, die den Weg für die abschließenden Plädoyers ebnet.
Zeitplan für die Schlussphase
Die Strafkammer des Gerichts hat eine neue Frist zur Einreichung von Beweisanträgen bis zum 28. April 2026 festgelegt. Sollten bis zu diesem Termin keine weiteren Anträge gestellt werden, wird die Staatsanwaltschaft voraussichtlich noch am selben Tag ihr Plädoyer halten. Gemäß dem aktuellen Verfahrensplan des niedersächsischen Gerichts könnte die Nebenklasse bereits am Folgetag zu Wort kommen, während die Verteidigung ihre Anträge für den 12. und 13. Mai 2026 vorgesehen hat.
Zwei ursprünglich für Anfang Mai geplante Verhandlungstermine wurden gestrichen, was den Prozessablauf beschleunigt. Ein abschließendes Urteil wird nun frühestens Ende Mai 2026 erwartet, so die offizielle Mitteilung des Gerichts.
Vorwürfe und Hintergründe der Anklage
Die Staatsanwaltschaft wirft Daniela Klette vor, gemeinsam mit den ehemaligen RAF-Mitgliedern Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub eine Serie von Raubüberfällen verübt zu haben. Die mutmaßlichen Taten umfassen Überfälle auf Geldtransporter und Supermärkte in den Bundesländern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.
Den Ermittlungen zufolge sollen die Angeklagten zwischen den Jahren 1999 und 2016 mehr als 2,7 Millionen Euro erbeutet haben, um ihr Leben im Untergrund zu finanzieren. Es gilt dabei die gesetzliche Unschuldsvermutung, bis ein rechtskräftiges Urteil gefällt ist.
Weitere Anklage der Bundesanwaltschaft
Ende März 2026 hat die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe eine zusätzliche Anklage gegen Daniela Klette erhoben. Diese umfasst schwerwiegende Vorwürfe, darunter:
- Zweifachen versuchten Mord
- Beteiligung an versuchten und vollendeten Sprengstoffanschlägen
- Erpresserischen Menschenraub
- Besonders schweren Raub in Mittäterschaft
Über die Zulassung dieses separaten Verfahrens muss nun der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main entscheiden. Eine Terminierung für diesen möglichen weiteren Prozess steht noch aus.
Der Abschluss des aktuellen Verfahrens in Verden markiert einen bedeutenden Schritt in der juristischen Aufarbeitung der mutmaßlichen Taten der ehemaligen RAF-Terroristin, deren Fall seit Jahren die Justiz beschäftigt.



