Verfassungsgerichtshof prüft Fragerecht: 1.090 Fragen zum Datenschutz
Gericht prüft Fragerecht: 1.090 Fragen zum Datenschutz

Verfassungsgerichtshof prüft Umfang des Fragerechts

Leipzig - Mit dem Fragerecht der Fraktionen im sächsischen Landtag hat sich der Verfassungsgerichtshof in Leipzig beschäftigt. Konkret geht es um eine Große Anfrage der Linksfraktion vom Dezember 2023 zum Datenschutz, die insgesamt 1.090 Fragen umfasst. Die Linken wollten erfahren, wie der Freistaat Meldedaten nutzt und welche Schutzvorkehrungen er getroffen hat. Das Innenministerium lehnte die Beantwortung mit Verweis auf den Umfang der Fragen ab. Nach der Klage der Linksfraktion befasst sich nun der Verfassungsgerichtshof im Rahmen eines Organstreitverfahrens mit der Angelegenheit.

Kernfrage: Was bedeutet „kurz und bestimmt“?

Die sächsische Verfassung schreibt vor, dass Große Anfragen „kurz und bestimmt“ formuliert sein müssen und von der Staatsregierung „nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig“ zu beantworten sind. Wird eine Beantwortung abgelehnt – etwa wegen Geheimhaltungspflichten oder Verletzung von Rechten Dritter – muss dies nachvollziehbar begründet werden. Zudem darf eine Große Anfrage die Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung nicht beeinträchtigen. In der mündlichen Verhandlung betonte der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Matthias Grünberg, dass es um die Auslegung des Begriffs „kurz und bestimmt“ gehe. „Starre Grenzen gibt es dafür nicht“, so Grünberg. Recherchen hätten ergeben, dass in der Vergangenheit bereits umfangreiche Anfragen mit mehr als 600 Fragen beantwortet worden seien.

Landtagspräsident hatte keine Bedenken

Der damalige Landtagspräsident hatte die konkrete Anfrage geprüft und keinerlei Bedenken geäußert. Vertreter der Landtagsverwaltung erläuterten in der Verhandlung, dass sich „kurz und bestimmt“ auf die generelle Anfrage beziehe, nicht auf die Anzahl der Fragen. Geprüft würden vielmehr inhaltliche Mängel und die generelle Zuständigkeit der Staatsregierung.

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Staatsregierung sieht Handlungsfähigkeit gefährdet

Die Vertreterin der Staatsregierung argumentierte, dass der Aufwand für die Beantwortung der Fragen so hoch gewesen wäre, dass er die Handlungsfähigkeit der Regierung beeinträchtigt hätte. Eine Beantwortung nur einzelner Fragen sei nicht in Betracht gezogen worden. Auch eine Fristverlängerung um einige Wochen hätte nach ihrer Einschätzung nicht geholfen. Der Verfassungsgerichtshof hat nach der mündlichen Verhandlung noch nicht entschieden. Er wird zu einem späteren Zeitpunkt einen Termin zur Verkündung des Urteils bekannt geben.

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