Gericht verbietet Minister, Buchladen-Betreiber als Extremisten zu bezeichnen
Gericht verbietet Extremisten-Vorwurf gegen Buchladen

Berlin – Ein Maulkorb für den Kulturstaatsminister! Wolfram Weimer (61, parteilos) darf die Betreiber des Berliner Buchladens „Zur schwankenden Weltkugel“ nicht mehr als „politische Extremisten“ bezeichnen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren.

Gericht sieht Persönlichkeitsrechte verletzt

Die Buchhändler wehrten sich damit erfolgreich gegen eine Äußerung Weimers in einem Interview der „Zeit“. Eine Unterlassungserklärung hatte er zuvor abgelehnt. Gegen den Beschluss kann er Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. Nach Ansicht des Gerichts verletzt die Aussage das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betreiber. Sie sei so zu verstehen, dass die Antragstellerinnen politische Extremisten seien. „Für diese Bewertung existiere keine belastbare Tatsachengrundlage“, so das Gericht. Trotz Nachfragen habe Weimer nicht dargelegt, welche Erkenntnisse ihn zu einer Anfrage beim Bundesamt für Verfassungsschutz über die Buchhandlung bewogen hätten.

Hintergrund: Streit um Deutschen Buchhandlungspreis

Auslöser ist der Streit um den Deutschen Buchhandlungspreis. Weimer hatte drei Läden in Berlin, Bremen und Göttingen von der Preisträger-Liste gestrichen, obwohl eine Jury sie ausgewählt hatte. Als Grund nannte er „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“. Konkrete Vorwürfe blieben unklar. Kritik kam aus Opposition und Kulturbranche. In der „Zeit“ wurde er gefragt: „Aber warum haben Sie in die Vergabe des Buchhandlungspreises eingegriffen?“ Weimer antwortete: „Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, dann kann er das nicht für politische Extremisten tun.“

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Buchläden klagen weiter

Die Betreiberinnen zogen mit Eilantrag und Klage vor Gericht. „Kulturstaatsminister Weimer greift rechtswidrig in Grundrechte ein. Die Bezeichnung als Extremisten ist stigmatisierend“, erklärte ihr Anwalt Jasper Prigge im März. Auch die anderen betroffenen linken Buchläden – Golden Shop (Bremen) und die Rote Straße (Göttingen) – gehen juristisch vor. Sie verlangen Einblick in das Verfahren. Ein Verhandlungstermin steht laut Gericht noch nicht fest. Der Deutsche Buchhandlungspreis zeichnet rund 100 kleine Buchläden aus und ist mit 7.000 bis 25.000 Euro dotiert.

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