Urteil in Esslingen: Drei Tote nach Unfall – Fahrer erhält Bewährungsstrafe
Esslingen: Drei Tote – Fahrer zu Bewährungsstrafe verurteilt

Urteil des Amtsgerichts Esslingen: Drei Tote nach Unfall – Fahrer erhält Bewährungsstrafe

Das Amtsgericht Esslingen hat einen 55-jährigen Autofahrer zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt, nachdem er im Oktober 2024 in Esslingen bei Stuttgart eine Mutter und ihre beiden kleinen Söhne mit seinem SUV erfasst und getötet hatte. Der Mann war mit fast 100 Kilometern pro Stunde auf den Gehweg geraten, nachdem er offenbar Gas- und Bremspedal verwechselt hatte. Das Gericht sprach ihn der fahrlässigen Tötung in drei Fällen schuldig und verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem muss der Fahrer seinen Führerschein für mindestens drei Jahre abgeben und den Hinterbliebenen Schmerzensgeld zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Unfallhergang: Verwechslung von Gas und Bremse

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, Ende Oktober 2024 an einer roten Ampel das Gaspedal seines Audi Q7 mit dem Bremspedal verwechselt zu haben. Statt zu bremsen, beschleunigte das Fahrzeug und lenkte auf den Gehweg, wo es eine 39-jährige Frau und ihre beiden Söhne im Alter von drei und sechs Jahren erfasste. Die Opfer erlitten tödliche Verletzungen und starben noch am Unfallort. Ein weiterer Autofahrer wurde leicht verletzt. Die Richterin schloss sich in ihrer Urteilsbegründung diesem Hergang an. Ein technischer Defekt am Fahrzeug sei durch einen Gutachter ausgeschlossen worden, ebenso eine Ablenkung durch ein Smartphone oder eine Beeinflussung durch Alkohol oder Medikamente.

Ausnahmezustand des Fahrers

Der Fahrer habe sich nach Überzeugung des Gerichts darüber erschrocken, dass sich der Verbrennungsmotor seines Hybridfahrzeugs zugeschaltet habe. In diesem Schrecken habe er bremsen wollen, aber stattdessen auf das Gaspedal gedrückt. Mit zunehmender Geschwindigkeit sei er in einen Ausnahmezustand geraten, der es ihm unmöglich gemacht habe, diese kognitive Fehlleistung zu korrigieren, so die Richterin. Der 55-Jährige hatte sich zu Beginn des Verfahrens bei den Angehörigen entschuldigt und über seinen Verteidiger erklären lassen, dass das Geschehen Leben zerstört und Familien in tiefste Trauer gestürzt habe. Er bedauere die furchtbaren Folgen von Herzen, sei sich aber bewusst, dass nichts den Verlust lindern könne. Im weiteren Verfahren äußerte er sich nicht.

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Forderungen der Staatsanwaltschaft und Nebenklage

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung gefordert. Der Verteidiger des Angeklagten plädierte hingegen auf Freispruch. Die Angehörigen der Opfer, die als Nebenkläger auftraten, zeigten sich mit dem Urteil unzufrieden und kündigten an, Berufung einzulegen. Sie hatten über ihre Anwälte eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren ohne Bewährung verlangt und zudem gefordert, dass der Fahrer seinen Führerschein für einen längeren Zeitraum oder sogar lebenslang abgeben müsse. Das Urteil des Amtsgerichts Esslingen ist somit noch nicht rechtskräftig, und der Fall könnte in die nächste Instanz gehen.

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