Lüneburg führt Alkoholverbotszone in der Innenstadt ein
Alkoholverbotszone in Lüneburger Innenstadt ab Mai

In der Lüneburger Innenstadt tritt ab dem 1. Mai eine Alkoholverbotszone in Kraft. Der Rat der Hansestadt hat die Maßnahme für den zentralen Platz Am Sande beschlossen, wie die Stadt mitteilte. Das Verbot gilt montags bis samstags zwischen 8 und 19 Uhr und ist zunächst bis April des kommenden Jahres befristet.

Ziel: Mehr Sicherheit und Aufenthaltsqualität

Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch (Grüne) erklärte: „Die Alkoholverbotszone ist ein weiterer Baustein, mit dem wir die Situation am Sande befrieden möchten.“ Man reagiere damit auf Beschwerden von Geschäftsleuten und Bürgern. Ziel sei es, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu stärken, Belästigungen zu reduzieren und die Aufenthaltsqualität zu verbessern. Auch die Nutzung des Bereichs als wichtiger Knotenpunkt des öffentlichen Nahverkehrs solle gesichert werden. Kalisch betonte: „Der Platz Am Sande hat eine herausragende touristische und verkehrliche Bedeutung. Die Menschen sollen sich hier wohl und sicher fühlen.“

Geltungsbereich und Ausnahmen

Nach Angaben der Stadt umfasst der Geltungsbereich neben dem Platz Am Sande auch das Umfeld der St.-Johannis-Kirche. Ausgenommen sind Flächen der Außengastronomie sowie größere Veranstaltungen wie „Lüneburg feiert“ und die „Sülfmeistertage“. Für weitere Veranstaltungen sollen unbürokratisch Ausnahmen möglich sein.

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Kontrollen und Sozialarbeit

Begleitet wird die Maßnahme durch Straßensozialarbeiter sowie Kontrollen des kommunalen Ordnungsdienstes. Dieser wolle insbesondere zu Beginn vor allem auf Ansprache und Aufklärung setzen, bevor formelle Maßnahmen ergriffen würden, so die Stadt weiter. Das Verbot umfasst laut Verordnung nicht nur den Konsum, sondern auch das Mitführen alkoholischer Getränke, wenn erkennbar ist, dass diese vor Ort getrunken werden sollen.

Überprüfung nach einem Jahr

Die Stadt will die Auswirkungen der Regelung nach einem Jahr überprüfen und dann über mögliche Anpassungen entscheiden. Die Alkoholverbotszone ist zunächst bis April 2027 befristet.

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