Abtransportierter Buckelwal: Ist das Aufpäppeln in einer Station realistisch?
Der zur Nordsee gebrachte Wal soll ins tiefe Wasser gelassen werden – wenn er nicht zu schwach ist. Für diesen Fall hat die private Rettungsinitiative einen Plan B vorgeschlagen. Doch was bedeutet das?
Berlin – Die private Initiative, die den wochenlang gestrandeten Buckelwal transportierte, hat einen Plan B für den Fall ins Spiel gebracht, dass das Tier zu schwach für eine Freilassung sein sollte. Es gebe Auffangstationen zum Aufpäppeln von Walen, erklärte Constanze von der Meden, Rechtsanwältin der privaten Rettungsinitiative. Doch ist dieser Plan realistisch?
Keine Kapazitäten für Großwale
Zwar gibt es in Europa verschiedene Auffangstationen für Kleinwale, wie die Tierschutzorganisation Whale and Dolphin Conservation (WDC) mitteilt. Aber: „Auffangstationen, die Kapazitäten für die Aufnahme eines Wals dieser Größe, geschweige denn Erfahrungen mit dem Aufpäppeln von Buckelwalen haben, sind uns weder in Europa noch weltweit bekannt.“ Allgemein würden Großwale nicht unter menschliche Obhut gebracht.
Zwei Drittel der Zeit im Flachwasser
Der Wal war am Dienstag vor der Ostsee-Insel Poel in einen Lastkahn bugsiert worden, der dann an einen Schlepper gekoppelt Richtung Nordsee startete. Nach der langen Liegezeit sei fraglich, ob der Wal noch normal schwimmen und tauchen könne, so der Walforscher und Meeresbiologe Fabian Ritter. Auch die Nahrungsaufnahme sei aufgrund der in seinem Maul gefundenen Netzteile problematisch. Der vier bis sechs Jahre alte Walbulle war Anfang März erstmals in der Ostsee gesichtet worden. In den etwa 60 Tagen bis zum Transport lag er rund zwei Drittel der Zeit in Flachwasserzonen.
Recht auf Freiheit versus Gefangenschaft
WDC ist generell der Ansicht, dass Wale und Delfine ein Recht auf Freiheit haben. Die Organisation unterstützt Auffangstationen für wildlebende Wale und Delfine, die in freier Natur nicht überlebensfähig sind, jedoch nicht. Die Erfahrung zeige, dass eine anschließende Auswilderung meist nicht möglich sei – die Tiere müssten in Gefangenschaft leben. „In Gefangenschaft leiden Wale und Delfine erwiesenermaßen psychisch wie physisch.“ Zudem sei davon auszugehen, dass der geschwächte Buckelwal auch in einer Auffangstation keine langfristigen Überlebenschancen hätte.
Rechtliche Risiken?
WDC bereitet derzeit große Sorge, wie die Zuständigkeit für den Buckelwal außerhalb der deutschen Hoheitsgewässer geregelt ist. „Wer entscheidet nun, ob der Transport weiterhin zulässig ist?“ Zu den relevanten Organisationen in internationalen Gewässern gehört die Internationale Walfangkommission (IWC), die sich bereits gegen den Transport ausgesprochen hat. „Die Missachtung ihrer Empfehlungen kann politisch und rechtlich problematisch sein.“
Auch die Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten verpflichtet Staaten, Gefährdungen zu minimieren – und gilt auch für Großwale im europäischen Raum, wie WDC betont. Letztlich greift auch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU, die absichtliche Störungen vor allem geschwächter Tiere verbietet und Meeressäuger unter strengen Schutz stellt.



