Sicherheitsfirmen in MV dürfen bald Drohnen abschießen
Sicherheitsfirmen in MV dürfen bald Drohnen abschießen

Die geplanten Änderungen am Polizeigesetz in Mecklenburg-Vorpommern sorgen für Diskussionen. Nach den Plänen von SPD und Linken sollen sowohl Polizisten als auch Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste künftig Drohnen, von denen eine Gefahr ausgeht, abwehren oder sogar abschießen dürfen. Besonders umstritten ist dabei der genaue Umfang dieser neuen Befugnisse.

Rot-Rot plant Verordnung aus dem Innenministerium

Die rot-rote Landesregierung beabsichtigt, die Regelung über eine Rechtsverordnung des Innenministeriums zu erlassen. Die Opposition hingegen verlangt eine stärkere Kontrolle durch den Landtag. Das Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) von Mecklenburg-Vorpommern soll noch vor der Sommerpause novelliert werden.

Innenminister Christian Pegel (SPD) bestätigte auf Anfrage des Nordkurier, dass auch Mitarbeiter von Sicherheitsfirmen, die im Auftrag von Betreibern kritischer Infrastruktur tätig sind, Drohnen notfalls vom Himmel holen dürfen. Dies betreffe beispielsweise Kraftwerke, Häfen, Bundeswehrstandorte, Umspannwerke und möglicherweise auch Krankenhäuser. „Wir werden in der Rechtsverordnung kritische Infrastruktur definieren“, so Pegel.

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Jammer als technische Hilfsmittel

Strittig ist vor allem, ob Drohnen „abgeschossen“ werden dürfen, die als Gefahr eingestuft werden. Dafür sollen technische Hilfsmittel, sogenannte Jammer, zum Einsatz kommen. Pegel beschreibt diese als „eine Spezialwaffe, ein durch elektronische Strahlung übernehmendes Instrumentarium“. Einfach ausgedrückt: Das Elektro-Gewehr nimmt die Drohne in eine Art „Bannstrahl“, unterbricht das Funksignal zum Bediener und versucht, das Fluggerät zu landen, um anschließend Daten auswerten zu können.

Pegel bestätigt, dass auch Sicherheitsdienste diese Geräte nutzen dürfen. „Das soll unserer Polizei Hilfe geben. Die Lage soll gesichert sein, bis die Polizei vor Ort ist.“ Wie dies in der Praxis genau ablaufen wird, soll in der Verordnung durch das Ministerium festgelegt werden. „Ob sie abschießen dürfen, wird geregelt. Klar ist: Sie dürfen die Drohnen runterholen.“ Für die Polizei bestehe notfalls auch die Möglichkeit eines Abschusses mit beispielsweise Schrotkugeln.

Kritik der Opposition

Die Opposition zeigt sich unzufrieden mit den vagen Regelungen. David Wulff (FDP) erklärt: „Die Einbindung privater Akteure bei sensiblen Sicherheitsmaßnahmen muss sehr genau abgewogen werden und soll immer als Ergänzung der polizeilichen Kompetenzen gesehen werden. Hier wird sie zum Regelfall.“ Er äußert den Verdacht, dass die Landesregierung mit der „Flucht zu den privaten Sicherheitsdiensten“ Ausstattung und Leistungsfähigkeit der Polizei umgehen möchte.

Ann Christin von Allwörden (CDU) kritisiert, dass nicht klar genug geregelt sei, „wie weit diese Eingriffe gehen dürfen und wer im Detail darüber entscheidet“. Die Opposition fordert daher mehr Transparenz und eine parlamentarische Kontrolle der geplanten Verordnung.

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