Ein scheinbar harmloser Spaß auf der Wahlparty der Grünen in Stuttgart hat für einen Polizisten ernste Konsequenzen. Gegen einen Personenschützer des Grünen-Politikers Cem Özdemir wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) unter Berufung auf Polizeikreise berichtet. Grund dafür ist ein Brezel-Tattoo, das sich der Beamte am Wahlabend stechen ließ.
Hintergrund der Aktion
Die Grünen hatten auf ihrer Wahlparty zur Landtagswahl in Baden-Württemberg kostenlose Brezel-Tattoos angeboten. Diese Aktion knüpfte an Özdemirs Wahlkampf an, in dem er wiederholt seine Vorliebe für die schwäbische Brezel betont hatte. Der Spitzenkandidat bekam bei fast jedem Termin Butterbrezeln gereicht, sodass die Brezel letztlich zu einem Symbol seines Wahlkampfs wurde. Die Tattoos waren als humorvolle Geste gedacht, doch für den Personenschützer hat sie nun ein Nachspiel.
Vorwürfe gegen den Beamten
Der Personenschützer ließ sich das Brezel-Motiv stechen und wurde dabei von einem Kollegen beobachtet, der dies seinem Vorgesetzten meldete. Sowohl das Innenministerium als auch das Polizeipräsidium Einsatz bestätigten, dass eine dienst- und disziplinarrechtliche Prüfung wegen des Verdachts eines Dienstvergehens eingeleitet wurde. Weitere Details wurden aus Personaldatenschutzgründen nicht bekannt gegeben.
Die genauen Vorwürfe sind noch unklar, da Tattoos bei der Polizei nicht grundsätzlich verboten sind. Es wird jedoch vermutet, dass geprüft wird, ob der Beamte das Tattoo während der Dienstzeit oder in einer Dienstpause hat stechen lassen. Zudem dürfen Polizisten keine Geschenke annehmen. Ein kleines Tattoo kostet in einem Studio schnell zwischen 50 und 80 Euro, was möglicherweise gegen die Regelungen zu geringwertigen Aufmerksamkeiten verstößt. Das Innenministerium erläuterte: „Polizistinnen und Polizisten dürfen grundsätzlich keine Geschenke annehmen, außer es handelt sich um Artikel einfacher Art wie Kalender, Kugelschreiber oder Schreibblöcke.“
Neutralitätsgebot im Fokus
Ein weiterer Aspekt ist das Neutralitätsgebot, dem Polizeibeamte unterliegen. Sie sind zur politischen Neutralität verpflichtet, um das Vertrauen in eine unparteiische Amtsführung zu wahren. Die Brezel als solche ist unproblematisch, doch da sie im Wahlkampf der Grünen als Symbol diente, könnte das Tattoo als politische Stellungnahme gewertet werden. Die Prüfung wird nun zeigen, ob der Beamte gegen diese Vorschriften verstoßen hat.



