Prozess um getöteten Fabian: Vater zweifelt nicht an Unschuld der Angeklagten
Der Prozess um den gewaltsamen Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow geht in die dritte Runde. Vor dem Landgericht Rostock wurden am dritten Verhandlungstag neue Ermittlungsergebnisse präsentiert, die ein Licht auf die Geschehnisse rund um das Verschwinden des Jungen werfen. Besonders brisant: Bereits am Tag des Verschwindens wurde mit dem Nutzeraccount der 30-jährigen Angeklagten im Internet nach Stichworten wie „Polizei“ oder „Person vermisst“ gesucht – und das, bevor Fabians Vater überhaupt wusste, dass sein Sohn vermisst wird.
Belastende Suchanfragen und Überwachungsvideo
Die Auswertungen des Gerichts zeigen, dass die Angeklagte am Tag nach Fabians Verschwinden sogar nach „fressen Wildschweine tote Menschen“ suchte. Ein Überwachungsvideo, das im Gerichtssaal gezeigt wurde, dokumentiert zudem, wie ihr Wagen am Vormittag des 10. Oktober 2025 innerhalb weniger Minuten zweimal in der Nähe von Fabians Wohnung zu sehen war. In diesem Zeitraum wurde das Handy des Jungen deaktiviert, nachdem es zuvor permanent aktiv gewesen war. Erst am Nachmittag, als Fabians Mutter nach Hause kam, wurde es wieder eingeschaltet. Die Angeklagte selbst schweigt zu den Vorwürfen.
Audionachrichten und Leichenfund
Im Gericht wurden auch Audionachrichten der Beschuldigten abgespielt, in denen sie einem Bekannten vorschlug, bei Klein Upahl südwestlich von Güstrow nach dem vermissten Jungen zu suchen. Fabians Leiche wurde schließlich unweit dieses Ortes gefunden. Die Angeklagte selbst hatte den Fund der Polizei gemeldet. Trotz dieser belastenden Indizien bleibt Fabians Vater bei seiner Überzeugung: „Ich glaub' an ihre Unschuld.“ Die Staatsanwaltschaft wirft der deutschen Angeklagten vor, den Jungen am 10. Oktober 2025 mit einem Messer getötet zu haben. Motiv sollen Beziehungsprobleme mit Fabians Vater gewesen sein.
Vater besucht Angeklagte regelmäßig im Gefängnis
Der Vater gab an, dass er und die Angeklagte, die sich zuvor getrennt hatten, inzwischen wieder ein Paar seien. Er besuche sie regelmäßig in der Untersuchungshaft. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für die Frau die Unschuldsvermutung. Der Prozess wird fortgesetzt.



