OVG weist Klage der Stadt Borkum gegen Gasbohrungen ab
OVG weist Klage der Stadt Borkum gegen Gasbohrungen ab

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat die zweite Klage gegen die Erdgasförderung vor der Nordseeinsel Borkum abgewiesen. Die Stadt Borkum hatte argumentiert, dass das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) die Risiken von Erdbeben, mögliche Auswirkungen auf das Trinkwasser und den Tourismus nicht ausreichend geprüft habe. Das Gericht entschied jedoch, dass die zu erwartenden Beeinträchtigungen nicht erheblich genug seien, wie ein Sprecher mitteilte.

Gericht bestätigt Rechtsauffassung des LBEG

Das OVG stellte fest, dass selbst bei möglichen Erdbeben die Folgen für die Trinkwasserversorgung nicht gravierend wären. „Damit bestätigt das OVG die Rechtsauffassung des LBEG, das Planfeststellungsverfahren ordnungsgemäß geführt zu haben“, erklärte das Landesamt. Die Genehmigung, die das LBEG im August 2024 dem Energieunternehmen One-Dyas erteilt hatte, bleibt somit bestehen.

Hintergrund des Konflikts

Bereits vor zwei Wochen war eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Gasbohrungen gescheitert. Die Umwelthilfe hatte die bergrechtliche Genehmigung aus wirtschafts- und umweltpolitischer Sicht für rechtswidrig gehalten. Das Erdgasfeld liegt rund 20 Kilometer vor Borkum auf niederländischem und deutschem Staatsgebiet und ist seit Jahren umstritten. Die DUH kündigte an, ihre Klagen gegen die Gasbohrungen in den Niederlanden fortzuführen, wo noch Gerichtsverfahren laufen.

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Keine Revision zugelassen

Das OVG ließ in beiden Fällen keine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zu. Gegen die Entscheidung kann jedoch innerhalb eines Monats Beschwerde eingelegt werden. Die Genehmigung für die Bohrung und Gasförderung unter deutschem Meeresboden ist auf 18 Jahre befristet und notwendig, um grenzüberschreitend Gas zu fördern.

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