Polizistin verliert Job und muss 4050 Euro Strafe zahlen
Polizistin verliert Job und muss 4050 Euro zahlen

Eine 32-jährige Polizistin aus der Nähe von Neubrandenburg wurde vom Amtsgericht Pasewalk zu einer Geldstrafe von 4050 Euro verurteilt. Die Frau hatte Dienstpläne abfotografiert und an ihren Ex-Partner sowie an eine Sportkapitänin geschickt. Zudem informierte sie ihren Ex-Freund über den Status einer Vorladung. Die Staatsanwaltschaft wertete dies als Verletzung von Dienstgeheimnissen.

Einspruch gegen Strafbefehl

Gegen den ursprünglichen Strafbefehl hatte die Angeklagte Einspruch eingelegt. Zum Prozess erschien sie jedoch unentschuldigt, da sie sich um ihre erkrankten Kinder kümmern musste. Ihr Anwalt war bevollmächtigt, sie zu vertreten. Nach einem Rechtsgespräch zwischen Richter, Staatsanwältin und Verteidiger konnte der Prozess dennoch stattfinden.

Geständnis und Strafmaß

Die Angeklagte beschränkte ihren Einspruch auf das Strafmaß und erkannte die Vorwürfe an. Bereits zuvor hatte sie ein Disziplinarverfahren und die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe hinnehmen müssen. Richter Gerald Fleckenstein legte 90 Tagessätze zu je 45 Euro fest, insgesamt 4050 Euro. Die Staatsanwältin hatte 5400 Euro gefordert. Der Verteidiger regte kurz eine Verfahrenseinstellung an, betonte jedoch, dass seine Mandantin ihrem Dienstherrn nicht habe schaden wollen.

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Urteilsbegründung

Richter Fleckenstein bewertete das Abfotografieren der Dienstpläne als „keine gute Idee“ und sah die Auskunft über die Vorladung kritischer. Das Geständnis und die bisherige Unbescholtenheit der 32-Jährigen wirkten sich strafmildernd aus. Die Frau hat ihren Job als Polizistin endgültig verloren.

Finanzielle Folgen

Neben der Geldstrafe muss die Verurteilte die Kosten des Disziplinarverfahrens und des Einspruchsverfahrens tragen. Die alleinerziehende Mutter, die vor wenigen Monaten erneut Mutter wurde, lebte zuletzt vom Elterngeld. Sie hat jedoch eine neue Stelle im Bildungsbereich angetreten. Die Lektion, dass auch dort das Abfotografieren von Dienstplänen nicht erlaubt ist, dürfte sie gelernt haben.

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