Fall Fabian: Ex-Freundin des Vaters wegen Mordes angeklagt
Fall Fabian: Ex-Freundin des Vaters angeklagt

Rostock - Der erste Verhandlungstag im Prozess um den getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow dauerte nur 16 Minuten. Die Anklage, verlesen vor rund 80 Zuschauern und 30 Medienvertretern im Saal 2.002 des Landgerichts Rostock, war kurz und heftig. Die Mutter des Jungen und die des Mordes angeklagte 30-jährige Ex-Freundin des Vaters saßen sich in dem Raum gegenüber – getrennt durch weniger als zehn Meter. Die Angeklagte wurde um 9.30 Uhr in Fußfesseln hereingeführt und verbarg ihr Gesicht hinter einem roten Aktendeckel.

Die Beziehung zum Vater

Laut Staatsanwaltschaft war die Frau bis August 2025 etwa vier Jahre lang mit Fabians Vater liiert. Seit dem 7. November 2025 befindet sie sich in Untersuchungshaft. Der Vater lebt von Fabians Mutter getrennt, die als Nebenklägerin am Prozess teilnimmt. Zu Beginn der Beziehung besuchte Fabian seinen Vater regelmäßig und spielte mit dem etwas jüngeren Sohn der Angeklagten. Der Kontakt brach jedoch ab, nachdem der Junge eine körperliche Auseinandersetzung zwischen seinem Vater und der Beschuldigten miterlebt hatte. Erst nach der Trennung der beiden sah Fabian seinen Vater wieder an den Wochenenden von Freitag bis Sonntag.

Das Tatgeschehen

Am 9. Oktober 2025, dem Tag vor Fabians Verschwinden, machte der Vater der Angeklagten per Chat-Nachricht klar, dass er die Beziehung nicht wieder aufleben lassen wolle – auch um den Kontakt zu seinem Sohn nicht zu gefährden. Die Angeklagte sei darüber erbost gewesen. Am Folgetag, einem Freitag, fuhr sie um 10.43 Uhr mit ihrem Auto zur Wohnung von Fabian und seiner Mutter in Güstrow. Der Grundschüler war wegen Unwohlseins zu Hause geblieben, die Mutter war bei der Arbeit. Wie die damals 29-Jährige den Jungen dazu brachte, in ihr Auto zu steigen, ist unklar. Fabian stieg jedenfalls ein, auch der Hund der Angeklagten war dabei.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Sie fuhren in ein Waldstück zwischen der L11 und dem Lähnwitzsee südwestlich von Güstrow. Dort ließ die Frau ihren Hund kurz frei laufen und schaltete ihr Smartphone aus. Dann fuhren sie über einen Feldweg in Richtung Klein Upahl, etwa 15 Kilometer von Güstrow entfernt, und gingen zu einem Tümpel. Dort zog die Angeklagte plötzlich ein Messer mit einer Klingenlänge von mindestens zehn Zentimetern und einer Breite von mindestens 1,5 Zentimetern und stach mindestens sechsmal auf den Jungen ein. Zwei Stiche trafen das Herz. Fabian starb zwischen 10.50 Uhr und 13.00 Uhr.

Die Reaktion der Mutter

Während der Verlesung der Anklage saß Fabians Mutter mit geradem Rücken und versteinerter Miene auf ihrem Stuhl, den Blick fest auf die Angeklagte gerichtet. Ihre Anwältin Christine Habetha war an ihrer Seite. Die persönliche Begegnung mit der Angeklagten falle ihrer Mandantin sehr schwer, sagte Habetha vor der Verhandlung. Am zweiten Prozesstag, einem Donnerstag, soll die Mutter als Zeugin aussagen, am Nachmittag ist der Vater geladen.

Das Motiv

Die Verteidiger der Angeklagten, Andreas Ohm und Thomas Löcker, halten den Vater für einen zentralen Zeugen und wollen ihn zur Beziehung mit ihrer Mandantin befragen. Die Staatsanwaltschaft sieht das Beziehungsaus als zentrales Motiv. Die Angeklagte, selbst Mutter, habe ziel- und zweckgerichtet gehandelt, um durch die Tötung des Jungen einen Streitpunkt in der Beziehung zum Vater aus dem Weg zu räumen. „Dabei vernichtete sie bedenkenlos das Leben des 8-jährigen Kindes für die vage Hoffnung auf Wiederaufnahme einer für sie auch monetär vorteilhaften Beziehung“, so die Anklage. Auch finanzielle Gründe spielten demnach eine Rolle: Ohne die Beziehung fürchtete die Frau, ihren Lebensstil nicht fortsetzen zu können.

Um Spuren zu verwischen, soll die Angeklagte den Leichnam noch am selben Nachmittag angezündet haben. Fabian wurde erst vier Tage später, am 14. Oktober 2025, gefunden – die Angeklagte selbst hatte den Fund gemeldet, damals noch als angebliche Spaziergängerin.

Ausblick auf den Prozess

Die Angeklagte will sich laut ihren Verteidigern vorerst nicht zur Sache äußern, eine spätere Aussage sei aber nicht ausgeschlossen. Der Vorsitzende Richter der Schwurgerichtskammer, Holger Schütt, appellierte an die Medien, objektiv und nicht vorverurteilend zu berichten: „Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.“ Insgesamt sind bis zum 2. Juli 16 weitere Verhandlungstage angesetzt, über 60 Zeugen sollen gehört werden.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration

Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Vier Tage lang suchten Einsatzkräfte mit Spürhunden, Booten und einem Hubschrauber nach dem Jungen. Nach der Tat herrschte in Güstrow laut Bürgermeister Sascha Zimmermann eine Art Schockstarre. Vom Prozess erhofft er sich Aufklärung: „Vielleicht wird es für die Familie keinen Frieden geben, aber doch die Chance auf einen Abschluss.“