SPD-General weist Steinbrücks AfD-Äußerungen zurück
SPD-General weist Steinbrücks AfD-Äußerungen zurück

SPD-General weist Steinbrücks AfD-Äußerungen zurück

Der Generalsekretär der SPD, Tim Klüssendorf, hat die jüngsten Äußerungen des früheren Bundesfinanzministers Peer Steinbrück zur möglichen Kooperation mit der AfD scharf zurückgewiesen. „Die AfD hat überhaupt kein Interesse daran, sich in den demokratischen Diskurs einbinden zu lassen“, sagte Klüssendorf dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Die Partei richte sich nicht nach roten Linien, die andere aufzeigten, sondern wolle „die demokratischen Parteien nach eigener Aussage zerstören“.

Steinbrück hatte im Podcast „Ronzheimer“ die sogenannte Brandmauer „auf absehbare Zeit“ für notwendig erklärt, aber zugleich die Frage aufgeworfen, ob und wie eine Verschiebung der AfD „in Richtung auf eine rechtskonservative Position“ angestoßen werden könne. Als Ansatz nannte er definierte rote Linien, an die mögliche Formen von Kooperation oder Duldung geknüpft würden. Dabei bezog er sich auf einen Vorstoß des Historikers Andreas Rödder, der für eine „konditionierte Gesprächsbereitschaft diesseits der Brandmauer“ plädiert hatte, sofern die AfD rote Linien einhalte und sich klar von rechtsextremen Positionen und Akteuren abgrenze.

Klüssendorf: AfD nicht mit gleichen Maßstäben messbar

Klüssendorf widersprach Steinbrück deutlich: „Die AfD kann nicht mit den gleichen Maßstäben bewertet werden wie andere Parteien.“ Sie stehe „schlicht nicht auf dem gleichen Boden unserer Verfassung“. Für entsprechende Öffnungen oder konditionierte Gesprächsangebote sehe er daher keine Grundlage. Der SPD-General betonte, dass die AfD kein Interesse an einer Einbindung in den demokratischen Diskurs habe und die demokratischen Parteien zerstören wolle.

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Steinbrück lehnte in dem Podcast ein Verbotsverfahren gegen die AfD ab und argumentierte, dadurch verschwänden die Wähler nicht. Zudem sei ein Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht schwer zu erreichen, ein Scheitern hätte „katastrophale Folgen“. Stattdessen brachte er ins Gespräch, einzelnen AfD-Vertretern – etwa dem Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke – das passive Wahlrecht zu entziehen. Das Grundgesetz sieht in Artikel 18 die Möglichkeit der Verwirkung bestimmter Grundrechte vor, wenn diese „zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ missbraucht werden. Zuständig wäre auch hier das Bundesverfassungsgericht.

Die Diskussion zeigt die anhaltende Debatte innerhalb der SPD über den richtigen Umgang mit der AfD. Während Steinbrück für eine differenzierte Strategie plädiert, pocht die Parteiführung auf eine strikte Abgrenzung. Klüssendorfs klare Absage an jede Form der Kooperation unterstreicht die offizielle Linie der SPD, die eine Zusammenarbeit mit der AfD kategorisch ausschließt.

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