Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat seine Haltung zur angekündigten erneuten Kandidatur von FIFA-Präsident Gianni Infantino zunächst offen gelassen. DFB-Präsident Bernd Neuendorf verwies nach dem FIFA-Kongress im kanadischen Vancouver auf bevorstehende interne Beratungen sowie Gespräche mit der Deutschen Fußball Liga (DFL).
Keine übereilte Entscheidung
Infantinos Vorstoß komme zwar „nicht überraschend“, erklärte Neuendorf. Die endgültige Bewertung sei jedoch „nicht meine alleinige Entscheidung, sondern obliegt unseren Gremien. Daher werden wir uns innerhalb des DFB und gemeinsam mit der DFL mit der Kandidatur beschäftigen und nach dem Ende der Bewerbungsfrist eine Entscheidung treffen.“
Infantino strebt dritte Amtszeit an
Infantino hatte am Donnerstag offiziell seine Bewerbung für die Wiederwahl beim FIFA-Kongress am 18. März 2027 in Marokko eingereicht. Ein Gegenkandidat ist derzeit nicht in Sicht, sodass eine erneute Bestätigung des Schweizers als weitgehend sicher gilt. Die südamerikanische (CONMEBOL), die afrikanische (CAF) sowie die asiatische (AFC) Konföderation haben Infantino bereits ihre Unterstützung zugesagt.
Bereits bei der letzten Wahl im Jahr 2023, bei der Infantino per Akklamation im Amt bestätigt wurde, hatte der DFB ihm die Unterstützung verweigert. Neuendorf, der selbst Mitglied im FIFA-Council ist, hatte jedoch im vergangenen Jahr eingeräumt, dass sich das Verhältnis zu Infantino inzwischen „entspannt“ habe. Hintergrund der damaligen Spannungen war unter anderem der Streit um die „One Love“-Kapitänsbinden während der WM 2022 in Katar, bei dem der DFB keine gute Figur abgegeben hatte.
Der DFB erwägt zudem eine mögliche Bewerbung für die Ausrichtung einer künftigen Fußball-Weltmeisterschaft. Dank einer Statutenänderung, die das FIFA-Council um Neuendorf vor vier Jahren beschloss, kann Infantino theoretisch bis 2031 im Amt bleiben. Seine erste Amtszeit von 2016 bis 2019 wird dabei nicht als vollständige Periode gewertet. Nach aktueller Rechtslage wäre eine Wiederwahl im kommenden Jahr aufgrund der Amtszeitbegrenzung seine letzte mögliche.



