Staatliche Wohnungsbaugesellschaft: Bund plant Einstieg in Wohnungsbau
Staatliche Wohnungsbaugesellschaft: Bund plant Wohnungsbau

Die Bundesregierung plant die Gründung einer staatlichen Wohnungsbaugesellschaft, um den angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hatte dies in einer Reformrede Ende März angekündigt, und der Koalitionsausschuss einigte sich vergangene Woche darauf. Ob das Vorhaben tatsächlich eine Wende bringt, ist unter Experten umstritten.

Experten uneins über Wirkung der staatlichen Wohnungsbaugesellschaft

Melanie Weber-Moritz, Präsidentin des Deutschen Mieterschutzbunds, zeigt sich überzeugt: „Eine staatliche Wohnungsbaugesellschaft kann tatsächlich die dringend benötigte Wende auf dem Wohnungsmarkt bringen.“ Der Immobilienrechtsexperte Jürgen Kühling ist dagegen skeptisch: „Ich bin skeptisch, ob das der Gamechanger wird.“

Das Vorhaben sieht vor, dass die Gesellschaft keine Baufirma oder Behörde sein soll, sondern eine schlanke Organisation, die Wohnungsbauprojekte im bezahlbaren Preissegment entwickelt und deren Umsetzung transparent ausschreibt. Ziel ist eine Senkung der Baukosten auf unter 3.000 Euro pro Quadratmeter. Ein Papier des Bundesfinanzministeriums diente als Beratungsgrundlage.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Fehlende Wohnungen und hohe Baukosten als Treiber

Laut einer Berechnung des Pestel-Instituts fehlten Ende 2024 rund 1,4 Millionen Wohnungen in Deutschland. Weber-Moritz führt dies auf gestiegene Baukosten und hohe Grundstückspreise zurück. Sie argumentiert, der Bund könne günstigere Kredite aufnehmen als private Unternehmen und diese über die Gesellschaft weitergeben, um günstigeres Bauen zu ermöglichen.

Michael Voigtländer, Ökonom am Institut der Deutschen Wirtschaft (IW), bezweifelt jedoch, dass eine staatliche Gesellschaft besser mit den Kosten umgehen könne. Zudem warnt er vor Wettbewerbsverzerrungen durch günstige Staatskredite: „Ich glaube nicht, dass eine staatliche Wohnungsbaugesellschaft die Wende bringen kann.“

Serielles Bauen als Chance und Hürde

Ein Vorteil der Bundesbaugesellschaft könnte die Förderung des seriellen Bauens sein – standardisierte Bauteile, die in Serie produziert werden, um Kosten zu senken. Weber-Moritz erklärt: „Wenn man viele Wohnungen seriell baut, braucht es eine entsprechende Fertigung, die sich erst ab einer bestimmten Größenordnung lohnt.“ Die Gesellschaft könnte die Abnahme garantieren.

Voigtländer entgegnet, dass auch private Firmen seriell bauen könnten, aber die unterschiedlichen Bauordnungen der Länder und Kommunen dies erschwerten. Eine staatliche Gesellschaft sei mit denselben Hürden konfrontiert.

Grundgesetzänderung als rechtliche Hürde

Um selbst Bauprojekte planen und in Auftrag geben zu können, müsste die Gesellschaft das Grundgesetz ändern. Seit der Föderalismusreform 2006 liegt das Wohnungswesen in der alleinigen Kompetenz der Länder. Jürgen Kühling betont: „Damit diese Bundesbaugesellschaft aber selbst konkrete Bauprojekte planen und in Auftrag geben kann, muss das Grundgesetz geändert werden.“

Ohne Änderung könnte die Gesellschaft nur Finanzmittel bereitstellen, beraten oder serielles Bauen unterstützen. Das Finanzministerium bestätigt: „Die Errichtung einer Bundesgesellschaft erfordert eine Grundgesetzänderung.“

Union lehnt Grundgesetzänderung ab

Für eine Grundgesetzänderung wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig, wofür die Regierung auf Grüne und Linke angewiesen wäre. Jan-Marco Luczak (CDU), baupolitischer Sprecher der Unionsfraktion, schließt dies aus: „Eine Grundgesetzänderung zur Einrichtung einer Bundeswohnungsbaugesellschaft wird es nicht geben.“ Er sieht keine Notwendigkeit, da die Gesellschaft Projekte ausschreiben und privates Kapital hebeln solle. „Eine Wohnungsbaugesellschaft baut also nicht selbst Wohnungen.“

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration