Pension statt Rente: Beamte kosten Staat jährlich 244 Milliarden Euro
Pension statt Rente: Beamte kosten 244 Mrd. Euro jährlich

Fast zwei Millionen Beamte in Deutschland – darunter Verwaltungsangestellte, Polizisten und Lehrer – kosten den Staat jedes Jahr gigantische Summen. Nach Berechnungen der „Welt“ (gehört wie BILD zu Axel-Springer) belaufen sich die jährlichen Gehaltskosten für aktive Beamte auf 177 Milliarden Euro. Hinzu kommen 67 Milliarden Euro für die Pensionen von rund 1,4 Millionen Ruheständlern. Insgesamt gibt Deutschland somit 244 Milliarden Euro pro Jahr für seine Staatsdiener aus. Zum Vergleich: Die Rentenversicherung zahlte im Jahr 2025 knapp 421 Milliarden Euro an 19 Millionen Rentner.

Rentenkommission fordert Reformen auch für Beamte

Die Rentenkommission unter Leitung von Constanze Janda und Frank-Jürgen Weise hat der Bundesregierung Vorschläge unterbreitet, die eine schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters und die Abschaffung der Rente mit 63 vorsehen. In Punkt 23 des Papiers heißt es: „Die Kommission empfiehlt, Reformen, die in der GRV erfolgt sind oder noch vorgenommen werden, wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung zu übertragen.“ Konkret bedeutet dies, dass auch Beamte künftig länger arbeiten müssten.

Bundeskanzler Friedrich Merz (70) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (58) nahmen die Vorschläge entgegen. Die Gehälter der Beamten waren erst im März aufgestockt worden – ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts ließ der Bundesregierung keine andere Wahl. Die Bundesländer müssen nun nachziehen. Schleswig-Holstein rechnet mit zusätzlichen Kosten von 460 Millionen Euro für die Jahre 2025 und 2026.

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Ruhestand mit 63 bleibt vorerst möglich

Das reguläre Pensionsalter für die meisten Beamten liegt bei 67 Jahren. Auf Antrag ist der Ruhestand jedoch oft schon mit 63 Jahren (mit Abschlägen) oder mit 64 Jahren möglich. Eine Änderung dieser Regelung ist noch nicht beschlossen. Dafür müssten alle Bundesländer eigene Gesetze verabschieden. Die Debatte über eine Angleichung der Beamtenversorgung an die gesetzliche Rentenversicherung steht jedoch erst am Anfang.

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