Der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern hat am Mittwoch mit den Stimmen der rot-roten Koalition eine Novelle des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes verabschiedet. Die Neuregelungen treten voraussichtlich im Herbst in Kraft und bringen sowohl erweiterte Befugnisse für die Polizei als auch zusätzliche bürokratische Hürden mit sich. Die Opposition enthielt sich bei der Abstimmung und übte teils scharfe Kritik an einzelnen Punkten.
Bekämpfung häuslicher Gewalt
Ein zentraler Bestandteil des neuen Gesetzes sind verschärfte Maßnahmen gegen häusliche Gewalt. Die Polizei kann künftig Aufenthaltsverbote aussprechen, Verhaltensanweisungen für das Zuhause erteilen, Kontakt per SMS oder WhatsApp untersagen und elektronische Fußfesseln anordnen. Innenminister Christian Pegel (SPD) erklärte, das Land orientiere sich dabei am spanischen Vorbild. Verdächtige können mit einer Fußfessel überwacht werden, während betroffene Opfer ein Gerät erhalten, das bei Annäherung des Täters ein Signal aussendet.
„Das ist ein klares Signal an Betroffene: Der Staat steht an ihrer Seite“, sagte Pegel. „Und an die Täter: Häusliche Gewalt wird in unserm Land konsequent bekämpft.“ Michael Noetzel von der Linken, dem Koalitionspartner, bezeichnete die Regelung als „Meilenstein in der Bekämpfung häuslicher Gewalt“. Er verwies auf einen deutlichen Anstieg der Fallzahlen in den vergangenen Jahren, wobei Täter überwiegend Männer seien.
Telefon-Ortung und Videoaufzeichnungen
Das Gesetz erlaubt künftig die sofortige Ortung von Anrufern der Notrufnummer 110. Laut Pegel handelt es sich dabei meist um vermisste oder orientierungslose Menschen. Ziel sei es, „zu retten und zu schützen – vor sich selbst oder vor Dritten.“ Zudem darf die Polizei Personen, die in Gewahrsam genommen wurden, in der Zelle per Video überwachen. Diese Regelung diene sowohl dem Schutz der Beamten als auch dem der Verdächtigen.
Kritik der Opposition
Die Opposition begrüßte Teile der Neuregelungen, kritisierte jedoch Einschränkungen von Freiheitsrechten. Nikolaus Kramer (AfD) warnte, mehr Kompetenzen für die Polizei bedeuteten auch weniger Freiheit für Bürger. Besonders umstritten sei der neue Begriff der „drohenden Gefahr“, der die Schwelle für polizeiliches Einschreiten verschiebe. Constanze Oehlrich (Grüne) bemängelte unter anderem das „umstrittene Festhalten an Staatstrojanern“, begrüßte aber die Umsetzung ihres Vorschlags zur Drohnenabwehr.
Quittungspflicht bei Kontrollen
Die größte Kritik entzündet sich an einer Neuerung, die Beamten zusätzliche Arbeit beschert: Bei anlasslosen Kontrollen, etwa zur Identitätsfeststellung, haben Betroffene künftig Anspruch auf eine schriftliche Bestätigung der Kontrolle binnen 14 Tagen. Gedacht ist dies vor allem für Kriminalitätsschwerpunkte wie den Marienplatz in Schwerin. Ann Christin von Allwörden (CDU) sprach von „mehr Bürokratie“ und warf der Koalition vor, Misstrauen statt Vertrauen gegenüber der Polizei zu fördern. Kramer sah darin einen Ausdruck eines „überbordenden Misstrauensstaats“ und rechnet mit Protestwellen. David Wulff (FDP) bezeichnete die Regelung als „Phantasieproblem, das Sie mit Symbolpolitik lösen wollen“.
Drohnen-Abwehr
Das Gesetz erlaubt der Polizei künftig, Drohnen zu orten und bei Gefahr abzuwehren, notfalls auch abzuschießen. Dazu kommen vorrangig elektronische Waffen wie Jammer zum Einsatz, die Drohnen durch Signale unschädlich machen. Per Ermächtigung können auch Sicherheitsdienste für Betreiber kritischer Infrastruktur wie Kraftwerke diese Regelung nutzen. Die CDU kritisierte, dass das Parlament nicht stärker eingebunden wurde.
Reaktionen der Koalition
Die rot-rote Koalition zeigte sich zufrieden mit dem Gesetz. Ralf Mucha (SPD) sprach von einem „modernen und wirksamen Gesetz zur Gefahrenabwehr“. Die Opposition konterte, dass ein neues Polizeigesetz zwar gut sei, die Beamten aber zunächst mit nutzbaren Smartphones und anderer zeitgemäßer Technik ausgestattet werden müssten – diese fehlten seit fast einem Jahr.



