Die Zukunft des Münchner Ratskellers bleibt weiterhin ungewiss. Nach der Schließung des Traditionslokals Ende 2025 aufgrund hoher Renovierungskosten und der Aufgabe des Pachtvertrags durch die Familie Wieser, stehen nun neue Hürden bevor. Das Kommunalreferat hat auf eine Anfrage der Stadtratsfraktion CSU/Freie Wähler geantwortet und dabei deutlich gemacht, dass eine Ausschreibung für eine Zwischennutzung noch nicht erfolgt ist. Die Gründe dafür sind vielfältig und komplex.
Antrag der CSU/Freien Wähler und späte Reaktion des Kommunalreferats
Bereits am 13. Mai 2025 hatten CSU und Freie Wähler beantragt, einen neuen Pachtvertrag für den Betrieb einer Gaststätte im Ratskeller mit einem anderen Pächter bis Ende 2032 abzuschließen. Ziel war es, die gastronomische Nutzung unter dem Rathaus bis zur geplanten Generalsanierung aufrechtzuerhalten. Mitte November folgte ein detaillierter Fragenkatalog, um zu erfahren, welche Schritte das Kommunalreferat in den vergangenen sechs Monaten unternommen hatte. Die Antwort ließ auf sich warten und offenbarte nun einige Probleme.
Kommunalreferent Edwin Grodeke erklärte, dass aufgrund der laufenden Gastronomienutzung, des unklaren Bauzustands des Pachtgegenstandes und der fehlenden Finanzierung bislang keine Ausschreibung habe durchgeführt werden können. Die Verzögerung sei bedauerlich, aber unvermeidbar gewesen.
Sanierungskosten und Bestandsuntersuchung
Eine eingehende Bestandsuntersuchung werde nun parallel zu den Räumungsarbeiten des bisherigen Pächters durchgeführt. Auf dieser Basis soll das Baureferat die notwendigen Kosten für eine Sanierung der Fläche schätzen, die für eine verkleinerte gastronomische Zwischennutzung erforderlich sind. Grodeke kündigte an, dass das Kommunalreferat voraussichtlich noch vor der Sommerpause dem Stadtrat einen Finanzierungsbeschluss und ein Konzept für die Ausschreibung vorlegen werde. Die Prüfung möglicher Interimsnutzungen gestalte sich jedoch aufgrund der baulichen Herausforderungen im Neuen Rathaus und der aktuellen finanziellen Rahmenbedingungen als sehr aufwändig und sei bislang nicht abgeschlossen.
Letzte große Sanierung vor 50 Jahren
Der Stadtrat hatte bereits im Sommer 2024 beschlossen, die Generalsanierung des Neuen Rathauses auf die Zeit ab 2032 zu verschieben. Schon damals war bekannt, dass auch der Ratskeller sanierungsbedürftig ist. Die letzte umfassende Sanierung des Kellers fand in den Jahren 1972 bis 1975 statt. Grodeke betonte: „Aufgrund der komplexen baulichen und technischen Infrastruktur, die sich unter anderem im Kellergeschoss des Rathauses befindet und für die Versorgung des gesamten Rathauses relevant ist, kann eine von der Generalinstandsetzung losgelöste Vorabsanierung nicht erfolgen.“
Interimskonzept und fehlende Finanzierung
Ursprünglich war geplant, den Pachtvertrag mit dem bisherigen Pächter für eine verkleinerte Zwischennutzung bis 2032 zu verlängern. Dafür hatte das Kommunalreferat Mittel in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro beantragt, die durch Mieteinnahmen refinanziert werden sollten. Doch diese Mittel wurden nicht genehmigt. Das erarbeitete Interimskonzept fand zunächst großen Anklang beim Pächter, dieser entschied sich jedoch letztlich gegen eine Verlängerung. Nun müssen die Räumlichkeiten nach 50 Jahren durchgängigem Betrieb geprüft und die Infrastruktur in Teilbereichen saniert werden. Die Verantwortung für die Sicherstellung von Grundfunktionalitäten wie Brandschutz, Ver- und Entsorgung sowie Heizung und Lüftung liegt bei einem neuen Verpächter.
Baudenkmal mit komplexer Infrastruktur
Grodeke argumentierte, dass eine Instandsetzung mit notwendigen Eingriffen in die Bausubstanz durch die Stadt selbst erfolgen müsse. „Das Neue Rathaus ist ein herausgehobenes Baudenkmal mit einer über Jahrzehnte gewachsenen, sehr komplexen Infrastruktur, die nicht nur dem Ratskeller, sondern dem gesamten Gebäude dient.“ Eine Verschiebung der geplanten Generalinstandsetzung über 2032 hinaus sei derzeit nicht vorgesehen.
Die Debatte um die Zukunft des Münchner Ratskellers bleibt also weiterhin spannend. Der Stadtrat wird sich voraussichtlich noch vor der Sommerpause mit einem Finanzierungsbeschluss und einem Konzept für die Ausschreibung befassen müssen.



