Der Volksmusiker Heino hat eine Klage über mindestens 30.000 Euro gegen die AfD Uckermark eingereicht. Grund ist eine Wahlwerbung der Partei, die sein Gesicht ohne Erlaubnis nutzte. Die Klage wurde beim Landesgericht Innsbruck eingereicht, wie Heinos Manager Helmut Werner der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Die AfD Uckermark habe durch die Verwendung von Heinos Bild Persönlichkeitsrechte und Markenrechte des 87-Jährigen verletzt.
Heino wehre sich grundsätzlich gegen die Vereinnahmung seiner Person für politische Zwecke, so Werner. Die AfD-Wahlwerbung sei ein Nährboden dafür, dass Heino in die rechte politische Ecke gestellt werde, wo er nicht hingehöre. Der AfD-Politiker Felix Teichner hatte vor der Landratswahl in der Uckermark im April in sozialen Medien geschrieben: „Am Sonntag würde Heino Felix wählen.“ „Das hätte er nicht getan“, sagte Werner jetzt.
Klage als klares Zeichen gegen unerlaubte Wahlwerbung
Die Klage sei ein „ganz klares Zeichen gegen unerlaubte Wahlwerbung mit bekannten Gesichtern“, sagte der Manager weiter. Es werde auch geprüft, ob gegen den AfD-Politiker selbst noch juristisch vorgegangen werde. Heino, der mit seinen Volksliedern und bei seinen Auftritten eine stark patriotische Seite pflegt, habe sich in jüngerer Zeit nur einmal öffentlich politisch geäußert, so Werner: Er habe sich bei der vergangenen Bundestagswahl als CDU-Wähler und Unterstützer von Friedrich Merz positioniert.
AfD Uckermark gibt Unterlassungserklärung ab
Die AfD Uckermark hatte nach Gerichtsangaben bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben. Damit verpflichtet sie sich, solche Werbung künftig zu unterlassen. Die Klage auf immateriellen Schadensersatz in Höhe von 30.000 Euro ist ein weiterer Schritt, um die Verletzung von Heinos Rechten zu ahnden.



