Syrer soll 70 Menschen zu Tode gefoltert haben – Victory-Zeichen vor Gericht
Syrer soll 70 Menschen zu Tode gefoltert haben

Pirmasens/Koblenz – Ein Prozess, der die Grausamkeiten des syrischen Bürgerkriegs nach Deutschland holt: Fahad A. (48), ein Syrer, der als Kriegsflüchtling nach Deutschland kam, soll im berüchtigten Al-Khatib-Gefängnis in Damaskus Dutzende Menschen zu Tode gefoltert haben. Am Montag begann vor dem Oberlandesgericht Koblenz der Prozess gegen ihn. Der Angeklagte sorgte gleich zu Beginn für Empörung: Mit einem Victory-Zeichen betrat er den Gerichtssaal und lächelte, während die Anklage verlesen wurde.

Anklage: Mord in 70 Fällen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Die Bundesanwaltschaft wirft Fahad A. vor, als Unteroffizier des „Allgemeinen Geheimdienstes“ unter Ex-Diktator Baschar al-Assad (60) in der „Abteilung 251“ des Geheimdienstes tätig gewesen zu sein. Von Ende April 2011 bis Mitte April 2012 soll er mindestens 115 Menschen gefoltert haben. Die Anklage listet „Mord in 70 Fällen sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Tötungen, Folter und Freiheitsberaubungen“ auf. Die Opfer waren Oppositionelle, die während des Arabischen Frühlings in Syrien festgenommen wurden.

Sadistische Foltermethoden: Stromstöße, Schläge und Waterboarding

Laut Anklage wandte A. besonders grausame Methoden an: „Insbesondere versetzte er den Gefangenen Stromstöße und Schläge mit Gegenständen wie Kabeln.“ Er habe die Gefesselten nachts mit Wasser überschüttet, sodass sie glaubten zu ertrinken – eine Form des Waterboardings. Bei sogenannten „Willkommenspartys“ seien Gefangene so schwer misshandelt worden, dass sie sofort starben. Mindestens 70 Gefangene starben während seiner Dienstzeit, was er billigend in Kauf nahm.

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Angeklagter schweigt – Verteidiger spricht von niedriger Befehlskette

Fahad A. äußerte sich nicht zu den Vorwürfen. Sein Verteidiger Jamil Azem erklärte: „Ich erwarte einen fairen Prozess, und dass am Ende festgestellt wird, dass er ganz unten in der Befehlskette und nicht zuständig für solche Greueltaten war.“ Der Angeklagte war 2023 als Kriegsflüchtling nach Deutschland eingereist und hatte Asyl beantragt. Er lebte unbehelligt mit seiner Familie in Pirmasens, bis er im Mai 2025 von Spezialeinheiten des Bundeskriminalamts festgenommen wurde.

Opfer fordert Gerechtigkeit: „Er soll mit jeder Tat konfrontiert werden“

Nebenkläger ist der syrische Filmemacher Feras Fayyad (40), der selbst vier Monate in dem Foltergefängnis inhaftiert war. Er sagte gegenüber BILD: „Ich wünsche mir, dass er mit jeder einzelnen Tat konfrontiert wird, und mit dem, was er uns und unserem Leben angetan hat. Ich hoffe auf Gerechtigkeit.“ Der Prozess wird voraussichtlich bis 2027 andauern. Er gilt als einer der bedeutendsten Verfahren zu Kriegsverbrechen in Syrien vor deutschen Gerichten.

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