Stiftung Warentest muss für negativen Testbericht haften
Warentest haftet für Testfolgen: Pyrexx erhält Recht

Die Stiftung Warentest muss für die wirtschaftlichen Folgen eines von ihr beauftragten Tests haften. Das Oberlandesgericht Frankfurt sprach dem Rauchmelder-Hersteller Pyrexx einen Schadenersatz zu. Die genaue Höhe muss das Landgericht als Vorinstanz festlegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Hintergrund des Rechtsstreits

Dem Berliner Mittelständler waren nach eigenen Angaben nach einem negativen Testurteil („Mangelhaft (5,0)“) aus dem Jahr 2020 Aufträge und Kunden verloren gegangen. Das habe das Unternehmen fast die Existenz gekostet. „Millionen Haushalte waren verunsichert, das Geschäft brach ein, jeder dritte Mitarbeiter verlor seinen Job“, heißt es in einer Erklärung von Pyrexx. Das Unternehmen verlangt 7,7 Millionen Euro Schadenersatz.

Bisheriger Prozessverlauf

In der ersten Instanz beim Landgericht Frankfurt hatte die Stiftung sämtliche Unterlassungsansprüche des Unternehmens anerkannt und das falsche Testergebnis zurückgezogen. Schadenersatz wollte die Stiftung aber nicht leisten und ging in dieser Frage in die Berufung. Den angekündigten erneuten Brandmelder-Test hat sie bislang nicht veröffentlicht.

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Der Berliner Hersteller Pyrexx wehrt sich vor Gericht gegen die Bewertung eines seiner Produkte mit der Note „mangelhaft“ in einem Test der Stiftung Warentest von Ende 2020. Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt ist ein wichtiger Schritt für die Haftung von Verbraucherorganisationen bei fehlerhaften Tests. Die endgültige Schadenersatzsumme wird nun vom Landgericht Frankfurt festgelegt.

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