Wenn nach dem Job die Schüttellähmung kommt: Parkinson durch chemische Pflanzenschutzmittel ist als Berufskrankheit anerkannt. Darauf hat die IG BAU Oderland hingewiesen. Besonders betroffen sind Beschäftigte in der Landwirtschaft, im Gartenbau und im Forst. Aber auch in der Floristik und auf dem Bau lauern Gefahren.
Nachweis für mehr als 100 Tage
Astrid Gehrke von der IG Bauen-Agrar-Umwelt machte den Nordkurier Anfang Mai 2026 darauf aufmerksam, dass das Parkinson-Syndrom durch Pestizide mittlerweile als Berufskrankheit anerkannt ist. Betroffene müssen allerdings nachweisen, dass sie in ihrem Berufsleben mindestens 100 Tage mit chemischen Pflanzenschutzmitteln gearbeitet haben – also jeweils entweder mit Fungiziden (zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten), Insektiziden (zur Bekämpfung von Insekten) oder Herbiziden (zur Bekämpfung von Unkraut), so die IG BAU Oderland weiter.
„Dann bekommen Beschäftigte, die an Schüttellähmung erkrankt sind, Unterstützung von der gesetzlichen Unfallversicherung: Die Hilfe der Berufsgenossenschaft reicht von guter medizinischer Versorgung bis zu Geldleistungen“, so Astrid Gehrke. Das gelte neben Menschen, die in der Landwirtschaft gearbeitet haben, beispielsweise auch für Beschäftigte im Gartenbau und im Forst. Gefahren lauerten allerdings auch in der Floristik. Und sogar auf dem Bau: „Denn auch bei Sanierungsarbeiten wird mit Pestiziden gearbeitet. Vielen ist gar nicht bewusst, wo diese überall zu finden sind. Gerade im Sanitärbereich kommen häufig Baustoffe mit Anti-Schimmelmitteln zum Einsatz. Und die enthalten oft Pestizide“, erklärt Astrid Gehrke weiter.
Appell an niedergelassene Ärzte
An die niedergelassenen Ärzte im Landkreis Uckermark appelliert die AgrarGewerkschaft, Parkinson-Patienten gezielt anzusprechen, um abzuklären, ob es sich um eine Berufskrankheit handele. Die gesetzlichen Krankenversicherungen fordert die IG BAU Oderland auf, Parkinson-Patienten anzuschreiben und zu informieren. „Immerhin haben Patienten, wenn es um eine Berufserkrankung geht, die Chance auf eine intensive Betreuung und gute medizinische Versorgung, für die die Berufsgenossenschaft steht“, so Astrid Gehrke.
Die IG BAU-Bezirkschefin kündigt außerdem an, dass man sich auch dafür einsetzen werde, dass mehr Betroffene die Anerkennung als Berufskrankheit bekommen: „Es geht vor allem um die, die nicht selbst Pflanzenschutzmittel gespritzt haben, die aber zum Beispiel in Gewächshäusern den Pestiziden ausgesetzt waren“, so Gehrke. Die Gewerkschafterin rät Menschen, die in gefährdeten Branchen arbeiten, sich bei Fragen an ihre jeweilige Berufsgenossenschaft zu wenden. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) habe extra eine „Parkinson-Hotline“ geschaltet: 0561 785 - 10350. Weitere Informationen gibt es unter www.svlfg.de/fa-parkinson-durch-pflanzenschutzmittel.



