Die Bundesregierung plant ein umfassendes Sparpaket, um die steigenden Ausgaben im Gesundheitswesen zu dämpfen und damit höhere Krankenkassenbeiträge im kommenden Jahr zu verhindern. Das Kabinett soll am Mittwoch die Gesetzespläne von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verabschieden. Diese sehen unter anderem Ausgabenbremsen für Arztpraxen, Kliniken und Pharmahersteller vor. Nach letzten Änderungen fällt der sogenannte „Puffer“ gegen Beitragserhöhungen jedoch kleiner aus als ursprünglich geplant. Die Krankenkassen protestieren gegen die Kürzungen von Steuermitteln.
Warken verteidigt das Paket
Gesundheitsministerin Warken wies die Kritik an den Plänen zurück. „Wir meinen, ein sehr ausgewogenes Paket vorgelegt zu haben“, sagte sie im „heute journal“ des ZDF. An den Einsparungen sollten sich alle Beteiligten beteiligen: Kliniken, Ärzte, die Pharmabranche und die Versicherten. Wenn das Milliardenloch bei den gesetzlichen Kassen nicht geschlossen werde, „dann haben alle höhere Belastungen“.
Scharfe Kritik von der Opposition
Die Opposition übt scharfe Kritik an dem Vorhaben. Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen bezeichnete das Gesetz als „Beitragssatzeskalation mit Ansage“. Die Regierung entziehe den Kassen mehr Mittel, als sie ihnen zusätzlich verschaffe, und wähle den Weg der geringsten eigenen Verantwortung. Versicherte, Betriebe und Beschäftigte zahlten, während die Versorgungsqualität in Praxen und Kliniken absehbar unter Druck gerate.
Die geplanten Einsparungen
Das „Beitragssatzstabilisierungsgesetz“ soll die Kassen im nächsten Jahr um 16,3 Milliarden Euro entlasten – mehr als die erwartete Lücke von 15,3 Milliarden Euro. Ursprünglich waren Einsparungen von 19,6 Milliarden Euro vorgesehen. Der kleinere Puffer wird sich auch in den Folgejahren bemerkbar machen: Während ursprünglich geplant war, die Lücken bis 2030 zu schließen, wird dies für 2029 und 2030 voraussichtlich nicht mehr erreicht.
Verteilung der Sparbeiträge
Der größte Teil der Entlastungen soll 2027 mit 11,3 Milliarden Euro (rund 59 Prozent) aus Vergütungsbegrenzungen bei Praxen, Kliniken und Herstellern kommen. Die Patienten sollen 2,5 Milliarden Euro (15 Prozent) beisteuern – zuvor waren 3,8 Milliarden Euro (19 Prozent) vorgesehen. Arbeitgeber sollen 3,1 Milliarden Euro (19 Prozent) tragen, Kassenmitglieder 1,2 Milliarden Euro (7 Prozent). Der Bund würde 2027 unter dem Strich keine Entlastung leisten, sondern 1,8 Milliarden Euro für sich sichern. Ab 2030 soll dann eine leichte Entlastung von Bundesseite eintreten.
Was auf Versicherte zukommt
- Höhere Zuzahlungen: Die seit 22 Jahren geltenden Zuzahlungen von mindestens 5 und höchstens 10 Euro sollen auf 7,50 und 15 Euro angehoben und jährlich angepasst werden – etwa für das Abholen verschriebener Medikamente in der Apotheke.
- Homöopathie: Homöopathische Leistungen sollen nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt werden.
- Hautkrebs-Vorsorge: Die bisher alle zwei Jahre mögliche Hautkrebs-Vorsorge für alle Erwachsenen ohne Symptome soll überprüft werden.
- Beitragsbemessungsgrenze: Um Gutverdiener stärker heranzuziehen, soll die Beitragsbemessungsgrenze 2027 zusätzlich um 300 Euro angehoben werden. Aktuell liegt sie bei 5.812,50 Euro monatlich.
- Mitversicherung: Die kostenlose Mitversicherung soll eingeschränkt werden. Sie bleibt für Kinder, Eltern von Kindern bis zum siebten Geburtstag, Eltern von Kindern mit Behinderungen, Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen und Menschen im Regel-Rentenalter. Ab 2028 sollen andere Kassenmitglieder mit mitversicherten Ehepartnern 2,5 Prozent Zuschlag zahlen (ursprünglich 3,5 Prozent geplant).
- Krankengeld: Eine zunächst vorgesehene pauschale Senkung des Krankengeldes soll nun doch nicht kommen.
- Zweite Meinung: Um unnötige Operationen zu vermeiden, soll vor bestimmten Eingriffen wie künstlichen Kniegelenken eine zweite ärztliche Meinung eingeholt werden müssen.
- Teilkrankschreibung: Bei langwierigen Erkrankungen soll eine Teilkrankschreibung in Stufen von 25, 50 und 75 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit ermöglicht werden, wenn Beschäftigte und Arbeitgeber zustimmen.
Weitere Bausteine des Pakets
Bei Ärzten und Kliniken sollen Vergütungsanstiege begrenzt werden. Praxen sollen für bestimmte Leistungen keine Zahlungen außerhalb der generellen Honorarbudgets mehr erhalten – etwa für das erste Laden von Behandlungsdaten in die elektronische Patientenakte. Pharmahersteller sollen Medikamente verstärkt mit Rabattverträgen handeln. Auch bei Apotheken soll ein Rabatt erhöht werden. Die Krankenkassen selbst müssen ihre Verwaltungs- und Werbeausgaben begrenzen.
Zuckerabgabe ab 2028
Ab 2028 soll zudem eine Zuckerabgabe für gesüßte Getränke wie Limonaden und Colas eingeführt werden – über ein separates Gesetz. Die Mehreinnahmen von 450 Millionen Euro jährlich sollen den gesetzlichen Kassen zugutekommen. Ärzte und Verbraucherschützer fordern dies seit langem als Anreiz gegen Übergewicht und Diabetes. Die Unionsfraktion meldete jedoch noch Vorbehalte an. „Das wird bei uns eine große Diskussion geben, das geht nicht einfach durch“, sagte Haushaltsexperte Christian Haase (CDU) der „Bild“.



