Die erste große Sozialreform der schwarz-roten Bundesregierung ist auf dem Weg. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch das von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vorgelegte „Beitragsstabilisierungsgesetz“, mit dem die Finanzlücken in der gesetzlichen Krankenversicherung geschlossen werden sollen. Ursprünglich hatte Warkens Sparpaket einen Umfang von 19,6 Milliarden Euro. In den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner schrumpfte es auf 16,3 Milliarden Euro. Ohne Reform wird für 2027 ein Defizit von 15,3 Milliarden Euro erwartet.
Das Gesundheitssystem „für alle bezahlbar“ machen
„Wir haben heute Morgen eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen, die wir durchaus historisch nennen dürfen“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), der gemeinsam mit Warken das Sparpaket vorstellte. Das Gesundheitssystem in Deutschland werde „für alle bezahlbar“ gemacht.
Warken: „Alle müssen ihren Beitrag leisten“
Die CDU-Ministerin betonte, ohne Reform „wäre weiterhin eine einseitige Belastung von Versicherten und Unternehmen unvermeidbar“. Sie sprach von einem „ausgeglichenen Paket“, das alle Beteiligten einbeziehe. „Es gilt der Grundsatz, niemand wird ausgenommen und alle müssen ihren Beitrag leisten“, so Warken. Der größte Teil der Entlastungen soll im kommenden Jahr aus Vergütungsbegrenzungen und Einsparungen bei Arztpraxen, Krankenhäusern und Pharmaherstellern kommen.
Durchschnittlich 8000 Euro Honorarverlust pro Jahr
Entsprechend fallen die Reaktionen von Kliniken und Ärzten auf das Sparpaket aus. Die geplanten Sparmaßnahmen „werden die ambulante Versorgung in Baden-Württemberg spürbar verschlechtern“, teilte die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) mit. Wenn der Gesetzentwurf so umgesetzt werde, drohe allein durch Leistungsstreichungen ein durchschnittlicher Honorarverlust von 8000 Euro pro Jahr für jede der 13.000 Praxen und Medizinischen Versorgungszentren im Südwesten. Gesetzlich Versicherte müssten „mit noch längeren Wartezeiten und erheblich eingeschränkten Leistungsangeboten rechnen“, so die KVBW.
Die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft (BWKG) warnte davor, dass sich die Defizite der Kliniken im Südwesten auf 1,7 Milliarden Euro verdoppeln würden, wenn Sparpläne so kämen. Das sei nicht zu verkraften.
Kabinettsbeschluss ist „der Beginn der Debatten“
Allerdings könnte der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren noch abgeändert werden. Der Kabinettsbeschluss sei dabei „nicht der Schlusspunkt, sondern der Beginn der Debatten innerhalb der Koalition und des Deutschen Bundestags“, teilte die SPD-Gesundheitspolitikerin Lina Seitzl aus Konstanz auf Anfrage der Schwäbischen Zeitung mit. Die SPD-Fraktion werde mit ihrem Koalitionspartner die Vorschläge sehr genau prüfen, „welche Maßnahmen wir umsetzen können und an welcher Stelle wir nachjustieren müssen“.
Axel Müller mahnt zügigen Abschluss an
Auch ihr CDU-Kollege Axel Müller, Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Ravensburg, kündigte an, im Bundestag alle Regelungen sorgfältig zu prüfen, Argumente abzuwägen und, wo erforderlich, nachzuschärfen. Angesichts der finanziellen Schieflage der gesetzlichen Krankenversicherung sei jedoch klar: „Wir brauchen einen zügigen Abschluss der Beratungen – idealerweise noch vor der Sommerpause“, so Müller. Bei aller berechtigten Kritik müsse dieser Zeitplan Priorität haben.
Mit dem Sparpaket wächst die Gesamtentlastung im Gesundheitssystem laut Müller auf rund 40 Milliarden Euro bis 2030. Nur wenn das System stabilisiert werde, sei es möglich, zu stabilen Beiträgen zu kommen und weitere Beitragserhöhungen zu verhindern.



