Am Dortmunder Hauptbahnhof wurde ein 23-jähriger Mann von der Bundespolizei festgenommen. Der Vorfall im ICE 921 auf der Fahrt von Münster nach Dortmund sorgt für Aufregung und Kritik. BILD berichtete am Mittwoch, dass der Syrer versucht haben soll, eine 15-Jährige auf der Zugtoilette zu vergewaltigen. Als Beleg diente ein Polizeivermerk, den die Reporter vollständig einsehen konnten. Doch das Nachrichtenportal t-online bezeichnet den Bericht als „fehlerhaft“. Polizei und Staatsanwaltschaft Dortmund würden die Darstellung „scharf“ zurückweisen und seien empört. Eine Behördensprecherin sprach von „groben Unwahrheiten“ und einer „Unverschämtheit“.
Was ist passiert?
In der Nacht zum 22. April soll der 23-jährige Syrer im ICE 921 auf der Zugtoilette einen sexuellen Übergriff auf eine 15-Jährige verübt haben, mit der er nach bisherigen Erkenntnissen in einer Beziehung stand. Die Jugendliche konnte sich zunächst befreien, doch der Mann wurde erneut gewalttätig. Eine Mitreisende hörte die Schreie und alarmierte Sicherheitskräfte, die den Mann bis zum Eintreffen der Bundespolizei in Dortmund fixierten. Später wurde der Mann wieder freigelassen, da ein Richter keine Untersuchungshaft anordnete. Dieser Ablauf ist offenbar unstrittig.
Was soll fehlerhaft sein?
1. Vorwurf der versuchten Vergewaltigung
t-online schreibt, Polizei und Staatsanwaltschaft hätten klargestellt, dass nie ein Verdacht auf versuchte Vergewaltigung bestanden habe. Ermittelt werde wegen sexueller Belästigung in Verbindung mit möglicher Körperverletzung. BILD hatte jedoch nicht behauptet, dass die Staatsanwaltschaft wegen versuchter Vergewaltigung ermittle, sondern dass der Polizeivermerk einen entsprechenden Vorwurf beschreibe: Der Beschuldigte habe der Jugendlichen gegen ihren Willen an die Brüste gefasst und versucht, in den Intimbereich zu greifen.
2. Vorstrafen des Täters
t-online betont, der Mann habe keine Vorstrafen in Deutschland. BILD hatte jedoch nicht von „Vorstrafen“, sondern von einer „langen Strafakte“ geschrieben. Eine Strafakte wird bereits bei Ermittlungen angelegt. Im Polizeivermerk heißt es, der Beschuldigte sei sowohl bei der Bundes- als auch bei der Landespolizei wegen ähnlicher Delikte in Erscheinung getreten, darunter schwerer Raub, Schlägereien und Verstöße gegen das Waffengesetz.
3. Keine Untersuchungshaft
t-online weist darauf hin, dass der Mann nicht in Untersuchungshaft kam. Dies liegt daran, dass ein Richter den Fall anders bewertete als die Polizei, die in ihrem Vermerk von Fluchtgefahr ausging und Untersuchungshaft für nötig hielt. Die Behörden bestätigen den gravierenden Vorfall im Zug, doch die juristische Bewertung der Tat ist umstritten. BILD bleibt bei seiner Darstellung auf Basis des aktuellen Kenntnisstandes.



