Bundesverwaltungsgericht verhandelt Klage gegen A20-Autobahnkreuz Kehdingen
Klage gegen A20-Autobahnkreuz Kehdingen vor Gericht

Bundesverwaltungsgericht verhandelt Klage gegen A20-Autobahnkreuz Kehdingen

Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird am Mittwoch eine weitere Klage gegen den Bau der Küstenautobahn A20 verhandelt. Im Zentrum des Verfahrens steht das geplante Autobahnkreuz Kehdingen im Landkreis Stade, das südlich des neu zu errichtenden Elbtunnels liegen soll. Das Gericht bestätigte, dass die Verhandlung stattfindet und das Kreuz ein zentraler Streitpunkt ist.

Fährunternehmen sieht Existenz bedroht

Gegen den Bau klagt das Elbfährunternehmen FRS Glückstadt Wischhafen, das argumentiert, ein weiterer Elbtunnel würde seine wirtschaftliche Existenz gefährden. Das Unternehmen richtet seine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Die Behörde vertritt hingegen die Position, dass alle betroffenen Belange ausreichend berücksichtigt wurden, wie in einer offiziellen Mitteilung dargelegt wird.

Ursprünglich sollte am selben Tag auch eine Klage eines Landwirts gegen den Autobahnbau verhandelt werden. Diese Klage wurde jedoch nach Angaben des Bundesverwaltungsgerichts kurzfristig aufgehoben, sodass sich das Verfahren nun ausschließlich auf die Angelegenheit des Fährunternehmens konzentriert.

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Entscheidende Rolle für A20 und Elbtunnel

Das geplante Kreuz Kehdingen ist ein essenzieller Bestandteil der geplanten Autobahn, da es auf niedersächsischer Seite den zwischen Glückstadt und Drochtersen vorgesehenen A20-Elbtunnel an die A26 anschließen soll. Sollte das Bundesverwaltungsgericht die Klage gegen das Kreuz abweisen, wäre damit auch eine wichtige Hürde für den Bau des neuen Elbtunnels überwunden. Denn dieser Tunnel darf nur errichtet werden, wenn sowohl die Autobahnabschnitte nördlich als auch südlich der Elbe – einschließlich des Kehdinger Kreuzes – genehmigt sind.

Für den Tunnel selbst, der als westliche Umfahrung Hamburgs geplant ist, besteht bereits seit drei Jahren Baurecht. Die A20 soll einmal die Niederlande, Norddeutschland und Polen verbinden und damit die Nord- und Ostseeanrainerstaaten näher zusammenrücken. Zudem soll sie die Hinterlandanbindung der deutschen Seehäfen verbessern, wofür auch neue Tunnel unter Elbe und Weser vorgesehen sind.

Langjährige Verzögerungen im Autobahnbau

Seit Jahren endet die Küstenautobahn vom polnischen Stettin kommend östlich von Bad Segeberg in Schleswig-Holstein, da der Autobahnbau auch dort aufgrund von Klagen und Auseinandersetzungen kaum vorankommt. Die aktuelle Klage in Leipzig unterstreicht die anhaltenden rechtlichen Herausforderungen, die das Großprojekt A20 begleiten und dessen Fertigstellung weiter verzögern könnten.

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