Autofahrer auf der Autobahn 9 zwischen den Anschlussstellen Vockerode und Dessau-Ost können aufatmen: Die langjährige Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 km/h ist aufgehoben. Dies ist kein Versehen oder das Werk von Schilderdieben, wie die Autobahn-Gesellschaft des Bundes, die dem Bundesverkehrsministerium untersteht, auf Anfrage mitteilte.
Regelmäßige Überprüfung führte zur Aufhebung
„Im Rahmen unserer regelmäßigen Streckenbefahrungen überprüfen wir fortlaufend, ob bestehende Verkehrszeichen weiterhin erforderlich sind und den geltenden technischen Regelwerken entsprechen“, erklärte Theresa Looke, Sprecherin der Niederlassung Ost der Autobahn-Gesellschaft. Bei einer turnusmäßigen Überprüfung wurde die Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem betreffenden Abschnitt der A9 erneut fachlich bewertet. Dabei wurde die Trassierung detailliert analysiert. Das Ergebnis: Der Streckenverlauf ist aus verkehrstechnischer Sicht unauffällig und es liegt kein unfallauffälliger Bereich vor. Da Verkehrszeichen nur dann aufgestellt werden dürfen, wenn eine zwingende Notwendigkeit besteht, und hierfür keine Voraussetzungen mehr gegeben sind, wurde die Beschilderung in Abstimmung mit Polizei und Verwaltung entfernt.
Blitzer-Hochburg der Vergangenheit
Der geschwindigkeitsbegrenzte Autobahnabschnitt galt jahrelang als Blitzer-Strecke. Kritik hatte es häufig gegeben, weil die Begründung für die Tempo-120-Schilder – ein angeblicher Unfallschwerpunkt – nicht jedem einleuchten wollte. Ein Mercedes-Fahrer wurde im Jahr 2016 sogar mit der traurigen Rekordgeschwindigkeit von 251 km/h geblitzt, was ihn neben mehreren hundert Euro Bußgeld auch für mehrere Monate den Führerschein kostete. In Sachsen-Anhalt werden jährlich rund 30 Millionen Euro an Bußgeldern für Geschwindigkeitsverstöße verhängt, die als Hauptursache für Unfälle gelten. Ein Großteil der Raser wurde von der Polizei erfasst, die auf den Autobahnen häufig mit automatischen Messgeräten operiert, die im Volksmund als „Superblitzer“ oder im Polizeijargon als „Enforcement Trailer“ bezeichnet werden. Die Einnahmen aus den Bußgeldern fließen in die Haushalte von Land und Kommunen.



