Tochter jahrelang eingesperrt: Freiheitsstrafe für Mutter in Siegen
Tochter jahrelang eingesperrt: Mutter verurteilt

Fall in Attendorn: Mutter zu fünf Jahren Haft verurteilt

Das Landgericht Siegen hat die Mutter eines Mädchens, das mehr als sieben Jahre lang eingesperrt war, zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Die 80-jährige Großmutter erhielt als Mittäterin eine zweijährige Bewährungsstrafe, der 84-jährige Großvater eine 15-monatige Bewährungsstrafe als Gehilfe. Das Kind war im September 2022 im Alter von acht Jahren aus dem Haus der Großeltern in Attendorn im Sauerland befreit worden und wies massive psychische, körperliche und sozial-emotionale Störungen auf.

Urteil des Landgerichts Siegen

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Mutter ihre Tochter seit dem 15. Juli 2015 im Haus der Großeltern versteckt und vollständig von der Außenwelt isoliert hatte. Die Vorsitzende Richterin Sabine Metz-Horst betonte, das Mädchen sei um seine Kindheit gebracht worden. Die Angeklagten hätten eingeräumt, dass Mutter und Tochter nie in Italien gelebt hätten, wie ursprünglich behauptet, sondern sich stets in Attendorn aufhielten. Die Mutter handelte aus purer Eigensucht, um das Kind ganz für sich allein zu haben.

Konsequenzen für das Kind

Das Mädchen hatte weder Kita noch Schule besucht, war nie von einem Arzt untersucht worden und hatte niemals draußen mit anderen Kindern spielen können. Es litt unter Essstörungen, seelischen und körperlichen Störungen sowie Ängsten. Die heute Zwölfjährige ist weiterhin auf therapeutische Betreuung angewiesen und lebt in einer Pflegefamilie. Sie und die Pflegemutter sagten in dem Verfahren aus.

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Prozessverlauf und Revision

Der Strafprozess war nach Verzögerungen im Februar neu gestartet und wegen eines Suizidversuchs der Mutter nach der Anklageverlesung unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Revision beim Bundesgerichtshof ist möglich. Die Plädoyers von Verteidigung und Staatsanwaltschaft wurden nicht öffentlich bekannt gegeben.

Ermittlungen gegen Jugendamtsmitarbeiterin

Bereits seit 2020 gab es Hinweise auf das versteckte Kind. Erst die Information der italienischen Behörden im September 2022, dass Mutter und Kind nie an der angegebenen Adresse in Italien gelebt hatten, führte zur Hausdurchsuchung und Befreiung. Gegen eine ehemalige Jugendamtsmitarbeiterin wird wegen Körperverletzung im Amt durch Unterlassen ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Siegen prüft eine Anklageerhebung.

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