Missbrauch des Diskriminierungsschutzes: Scheinbewerbungen als Geschäftsmodell
Scheinbewerbungen: Missbrauch des Diskriminierungsschutzes

Der Missbrauch des Diskriminierungsschutzes wird offenbar zum lukrativen Geschäftsmodell. Wer bei der Jobsuche diskriminiert wird, hat Anspruch auf Entschädigung. Der Anwalt Nils Kratzer nutzt diese Regelung systematisch aus, indem er Scheinbewerbungen einreicht und anschließend Entschädigungen fordert. Arbeitgeber sind gegen diese Praxis weitgehend wehrlos. Zwei Juristen wollen nun Abhilfe schaffen und die Gesetzeslücke schließen.

Das Geschäftsmodell des Anwalts Nils Kratzer

Nils Kratzer, ein Jurist aus Deutschland, hat sich auf ein spezielles Feld spezialisiert: Er reicht massenhaft Bewerbungen bei Unternehmen ein, obwohl er gar nicht an einer Anstellung interessiert ist. Sein Ziel ist es, eine Diskriminierung nachzuweisen, um eine Entschädigung zu kassieren. Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) haben Bewerber Anspruch auf Schadensersatz, wenn sie aufgrund von Merkmalen wie Alter, Geschlecht oder Herkunft benachteiligt werden. Kratzer nutzt dies aus, indem er auf seine Eigenschaften als älterer Mann mit Migrationshintergrund verweist und behauptet, bei der Absage diskriminiert worden zu sein.

Die Unternehmen stehen vor einem Dilemma: Entweder sie zahlen die oft geforderten Summen im vierstelligen Bereich, oder sie riskieren einen langwierigen Rechtsstreit, der ebenfalls teuer werden kann. Viele Firmen entscheiden sich daher für einen Vergleich, um Aufwand und negative Publicity zu vermeiden. Kratzer hat so nach Schätzungen bereits mehrere hunderttausend Euro verdient.

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Wehrlosigkeit der Arbeitgeber

Arbeitgeber sind gegen diese Art von Scheinbewerbungen weitgehend machtlos. Das AGG sieht vor, dass der Bewerber lediglich Indizien für eine Diskriminierung vortragen muss – die Beweislast liegt dann beim Arbeitgeber. Da Kratzer seine Bewerbungen oft mit ähnlichen Mustern einreicht und auf seine persönlichen Merkmale verweist, ist es für Unternehmen schwierig, ihre Entscheidung zu rechtfertigen. Viele Personalabteilungen sind überfordert und zahlen lieber, als sich auf einen Prozess einzulassen.

Doch nicht alle Arbeitgeber lassen sich erpressen. Einige gehen vor Gericht und wehren sich gegen die Forderungen. Bislang haben sie jedoch nur selten Erfolg, da die Rechtsprechung in solchen Fällen uneinheitlich ist. Zwei Juristen, die anonym bleiben möchten, haben daher eine Initiative gestartet, um die Gesetzeslücke zu schließen. Sie fordern eine Reform des AGG, die es ermöglicht, Scheinbewerbungen als Missbrauch zu identifizieren und Sanktionen zu verhängen.

Reformbedarf beim Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

Die beiden Juristen schlagen vor, dass Bewerber künftig nachweisen müssen, dass sie tatsächlich ernsthaft an der Stelle interessiert waren. Zudem sollen Unternehmen die Möglichkeit erhalten, Bewerber auf eine schwarze Liste zu setzen, wenn sie wiederholt durch Scheinbewerbungen auffallen. Auch eine Meldepflicht für Rechtsanwälte, die massenhaft Klagen einreichen, wird diskutiert. Die Initiative stößt bei Arbeitgeberverbänden auf Zustimmung, während Menschenrechtsorganisationen warnen, dass der Diskriminierungsschutz nicht geschwächt werden dürfe.

Bislang hat der Gesetzgeber noch nicht reagiert. Die Politik ist sich uneinig, wie das Problem gelöst werden kann, ohne die Rechte tatsächlich diskriminierter Bewerber zu beeinträchtigen. Klar ist jedoch, dass der Missbrauch durch Anwälte wie Nils Kratzer das Vertrauen in das AGG untergräbt und dringend eine Lösung gefunden werden muss.

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