Gericht: Nius-Artikel über Fastenbrechen für Bürgergeldempfänger unwahr
Nius verliert Prozess gegen Kantinenbetreiberin

Das rechte Online-Portal „Nius“ von Ex-„Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt hat vor dem Kölner Landgericht eine juristische Niederlage erlitten. Das Gericht stellte fest, dass ein Artikel über ein angebliches „Fastenbrechen für Bürgergeldempfänger“ nahezu vollständig unwahr war. Die Klägerin, eine Kantinenbetreiberin aus Köln, hatte gegen die Berichterstattung geklagt und bekam nun recht.

Die Vorwürfe im Detail

In dem umstrittenen Artikel vom Januar 2026 hatte „Nius“ behauptet, die Betreiberin einer Kölner Kantine habe speziell für Bürgergeldempfänger ein „Fastenbrechen“ während des Ramadan angeboten. Dabei sei es zu „chaotischen Zuständen“ und „Massenschlägereien“ gekommen. Die Betreiberin wies diese Darstellung als „sämtlich unwahr“ zurück und zog vor Gericht.

Gerichtliche Feststellungen

Das Kölner Landgericht gab der Klägerin in allen Punkten recht. In der Urteilsbegründung heißt es, dass die von „Nius“ aufgestellten Behauptungen nicht durch Tatsachen gestützt seien. Weder habe es ein spezielles Angebot für Bürgergeldempfänger gegeben, noch seien die beschriebenen Ausschreitungen nachgewiesen worden. Das Gericht untersagte dem Portal, die Behauptungen zu wiederholen.

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Reaktionen und Folgen

Die Kantinenbetreiberin zeigte sich erleichtert über das Urteil. „Ich habe mich gegen diese unwahren Behauptungen gewehrt, und das Gericht hat mir recht gegeben“, sagte sie. „Nius“ kündigte an, in Berufung gehen zu wollen. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Praxis rechter Medien, mit reißerischen und oft falschen Geschichten über Sozialleistungsempfänger zu berichten. Medienrechtler sehen in dem Urteil ein wichtiges Signal gegen Falschberichterstattung.

Hintergrund: Nius und Julian Reichelt

„Nius“ war 2023 von Julian Reichelt gegründet worden, nachdem er bei der „Bild“-Zeitung wegen Führungsversagen und Affären hatte gehen müssen. Das Portal richtet sich an ein konservatives bis rechtspopulistisches Publikum und fällt immer wieder durch umstrittene Berichterstattung auf. Kritiker werfen dem Portal vor, gezielt mit Falschinformationen und Hetze gegen Minderheiten zu arbeiten. Das Kölner Urteil könnte nun weitere juristische Auseinandersetzungen nach sich ziehen.

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