In Neapel hat ein tragischer Vorfall aus dem September 2024 nun rechtliche Konsequenzen für die Eltern eines 13-jährigen Jungen. Der Jugendliche soll damals eine schwere Statue von einem Balkon geworfen haben, die eine 30-jährige Touristin aus Padua traf und tödlich verletzte. Da der Junge zum Tatzeitpunkt noch nicht strafmündig war, kann er strafrechtlich nicht belangt werden. Die Staatsanwaltschaft hat daher Anklage gegen die Eltern erhoben, wie unter anderem der Sender Sky TG24 und die Tageszeitung „Corriere della Sera“ berichten.
Vorwurf der Beihilfe zum Tötungsdelikt
Die Staatsanwaltschaft wirft den Eltern Beihilfe zu einem Tötungsdelikt vor. Sie argumentiert, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt und ihren Sohn nicht ausreichend beaufsichtigt hätten. Die Eltern hingegen beteuern durch ihre Anwälte ihre Unschuld. Sie geben an, dass die geworfene Figur nicht ihnen gehöre und dass der Junge die Statue auch nicht geworfen habe. Die Anhörung vor dem Jugendgericht ist für den 26. Juni angesetzt.
Hintergrund des Unfalls
Der Vorfall ereignete sich im Spanischen Viertel von Neapel. Die 30-jährige Frau war mit ihrem Freund unterwegs, als sie von einem schweren Gegenstand am Kopf getroffen wurde. Ermittlungen ergaben, dass es sich um eine etwa zwei Kilogramm schwere Statue aus Onyx handelte. Die Touristin wurde noch in ein Krankenhaus gebracht, starb jedoch trotz einer Notoperation. In Italien ist bei nicht strafmündigen Minderjährigen eine Anhörung vor dem Jugendgericht möglich, die jedoch mit der Feststellung der fehlenden Strafmündigkeit endet. Die Eltern fordern, dass ihr Sohn aus sachlichen Gründen und nicht aufgrund seines Alters freigesprochen wird.



