Islamlehrer wegen Missbrauchs in Internat zu langer Haft verurteilt
Islamlehrer zu langer Haft wegen Missbrauchs verurteilt

Ein 35-jähriger Islamlehrer ist vom Landgericht Ellwangen wegen sexuellen Missbrauchs und Körperverletzung Minderjähriger zu einer Haftstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Zudem wurde ihm für fünf Jahre verboten, als Erzieher von männlichen Jugendlichen zu arbeiten. Der Vorsitzende Richter Jochen Fleischer begründete das harte Urteil mit den schweren sexuellen Straftaten, die an mehreren Kindern verübt wurden. Die Kammer würdigte das umfangreiche Geständnis des Angeklagten, das vermied, dass die Opfer bis ins Detail befragt werden mussten.

Hintergrund der Taten

Der verheiratete Islamgelehrte und Vater von zwei Kindern hatte in einem Internat in Giengen an der Brenz im Kreis Heidenheim als Hodscha gearbeitet. In 18 Fällen verging er sich an Jungen im Alter von zwölf bis 17 Jahren. Daher fand ein Großteil des Verfahrens unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Internat beherbergt Kinder und Jugendliche aus teils schwierigen Verhältnissen, die unter der Woche öffentliche Schulen besuchen.

Vorgehensweise des Täters

Der in Günzburg geborene deutsche Staatsbürger hatte in seiner Jugend selbst in dem Internat gelebt. Als Erzieher und Lehrer übernachtete er häufig dort. Er nutzte seine Position aus, um die Jungen am späten Abend unter dem Vorwand gemeinsamer Filmabende in sein Büro zu locken. Dort zwang er sie zu intimen Massagen und sexuellen Handlungen bis hin zum Oralverkehr, was die Kammer als Vergewaltigung wertete.

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Missbrauch von Autorität

Der Mann betonte seine Stellung als religiöse Autorität und setzte die Kinder unter Druck, um ihr Schweigen zu erzwingen. Ein Hodscha ist ein Religionsgelehrter, der die Grundlagen des Islams vermittelt und als Ansprechpartner für religiöse und persönliche Fragen dient. Aufgrund seines hohen Ansehens genoss er unter den muslimischen Gläubigen großen Respekt.

Körperliche Misshandlungen

Teil des Verfahrens waren auch körperliche Misshandlungen. So wurden einzelnen Kindern Mund und Nase zugehalten, und ein Kind wurde durch einen Schlüsselbund am Bein verletzt. Richter Fleischer erklärte dem Verurteilten, dass er nach zwei Dritteln der Haftstrafe auf Bewährung freikommen könne, wies jedoch darauf hin, dass die Gerichte bei Sexualstraftaten eine vorzeitige Entlassung sehr kritisch prüfen. Er forderte den Mann auf, sich während der Haft zu bewähren: „Sie müssen sich auf den Hosenboden setzen und mitarbeiten. Sonst sitzen Sie die ganze Zeit ab.“

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