Spanische Justiz will Verfahren gegen Christian Ulmen nach Deutschland verlegen
Im Fall der schweren Vorwürfe von Schauspielerin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Partner Christian Ulmen hat sich eine neue juristische Wendung ergeben. Ein Gericht auf Mallorca hat entschieden, dass das Strafverfahren an die deutsche Justiz abgegeben werden soll. Diese Entscheidung stößt jedoch auf Widerstand von Fernandes' Rechtsvertretern.
Berufung gegen Gerichtsentscheidung eingereicht
Der spanische Anwalt Jorge Agüero Lafora, der Collien Fernandes vertritt, hat nach eigenen Angaben Berufung gegen die Entscheidung des mallorquinischen Gerichts eingelegt. Die Richterin hatte zuvor befunden, dass die spanische Justiz für die in Palma erstattete Anzeige nicht zuständig sei. Zur Begründung hieß es, es handele sich um deutsche Staatsangehörige, viele Beweismittel lägen auf Deutsch vor, mögliche Zeugen lebten in Deutschland und die mutmaßlichen Straftaten hätten ihren Schwerpunkt dort.
"Wir werden nicht aufhören zu kämpfen", hatte Lafora bereits vergangene Woche gegenüber dem SPIEGEL angekündigt. Das gemeinsame Anliegen von ihm und seiner Mandantin sei, dass die angezeigten Taten in Spanien untersucht werden. In dem südeuropäischen Land existieren spezialisierte Staatsanwaltschaften und Sondergerichte zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, was in Deutschland nicht der Fall ist.
Vorwürfe digitaler sexualisierter Gewalt
Collien Fernandes beschuldigt Christian Ulmen, sie "virtuell vergewaltigt" zu haben. Konkret wirft sie ihm vor, täuschend echt aussehende Fakeprofile von ihr in sozialen Medien wie LinkedIn erstellt zu haben. Über diese Accounts soll er sich als Fernandes ausgegeben und "Hunderte von Männern" kontaktiert haben. Dabei sollen Chats und Gespräche mit sexuellen Inhalten geführt sowie erotische Bilder und Videos verschickt worden sein, die den Eindruck erweckten, als handele es sich um Aufnahmen der Schauspielerin.
Die Anwälte von Christian Ulmen haben sich in einer Pressemitteilung zu Teilen der Vorwürfe geäußert. Sie bestreiten, dass ihr Mandant jemals Deepfake-Videos von Fernandes oder anderen Personen hergestellt oder verbreitet habe. Zuvor hatten sie unspezifisch von "unwahren Tatsachen" gesprochen.
Komplexe juristische Auseinandersetzung
Die spanischen Anwälte beider Seiten bestätigten der Nachrichtenagentur dpa die Einlegung der Berufung. Eine Justizsprecherin wollte die Angaben zunächst nicht kommentieren. Mit einer raschen Entscheidung über die Berufung ist nach aktuellen Einschätzungen nicht zu rechnen, was den Fall weiter in die Länge ziehen könnte.
Die Richterin auf Mallorca folgte mit ihrer Entscheidung der Argumentation sowohl der spanischen Staatsanwaltschaft als auch der Verteidigung von Christian Ulmen. Diese hatten für eine Abgabe des Verfahrens an Deutschland plädiert. Die nun eingereichte Berufung stellt diesen Beschluss infrage und könnte zu einer erneuten Prüfung der Zuständigkeitsfrage führen.
Der Fall hat eine breite Debatte über digitale sexualisierte Gewalt ausgelöst und wirft Fragen zur internationalen Zuständigkeit bei Straftaten auf, die sich im digitalen Raum abspielen und mehrere Länder betreffen können. Die Entscheidung, wo das Verfahren letztlich stattfinden wird, könnte erhebliche Auswirkungen auf den weiteren Verlauf der Ermittlungen haben.



