Berlin: Anklage wegen geplantem Terroranschlag und IS-Propaganda
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat formell Anklage gegen einen 23-jährigen syrischen Staatsangehörigen erhoben. Der Mann, der sich seit seiner Festnahme am 1. November 2025 in Untersuchungshaft befindet, wird schwerwiegender terroristischer Aktivitäten beschuldigt. Die Anklageschrift wirft ihm die Vorbereitung einer terroristischen Straftat, Terrorismusfinanzierung sowie in vier separaten Fällen die Verbreitung von Propagandamitteln terroristischer Organisationen vor.
Details der geplanten Anschläge
Laut den Ermittlungen soll der Beschuldigte spätestens seit März 2025 aus radikal-islamistischer Überzeugung einen terroristischen Anschlag in Berlin geplant haben. Als Hauptziele nannte er dabei explizit in Berlin lebende jüdische Personen sowie Personen, die er als „Ungläubige“ bezeichnete. Die Planungen waren laut Anklage äußerst konkret: Der Mann soll sich intensiv über den Bau von Sprengvorrichtungen informiert und entsprechende Bauteile im Internet erworben haben.
Bei den Durchsuchungen im November 2025 wurden bei ihm mehrere belastende Beweismittel sichergestellt. Die Ermittler gehen davon aus, dass er ein mehrstufiges Attentat vorbereitete: Zunächst plante er, mit einem Messer möglichst viele jüdische und nicht-muslimische Personen zu töten, um anschließend einen Selbstmordanschlag mit einem Sprengstoffgürtel zu verüben.
Radikalisierung über soziale Medien
Die Radikalisierung des 23-Jährigen soll maßgeblich über Internetplattformen wie TikTok erfolgt sein. Dort informierte er sich intensiv über Themen wie Märtyrertum und Dschihad. Zudem tauschte er sich mit einem unbekannten Gesprächspartner über die geplanten Anschlagsdetails aus. Diese digitalen Spuren waren für die Ermittler von entscheidender Bedeutung.
Neben den konkreten Anschlagsvorbereitungen wird dem Syrer vorgeworfen, im März und Oktober 2025 in sozialen Medien Videos veröffentlicht zu haben, die mit sogenannten Naschids unterlegt waren. Bei diesen Liedern und Hymnen handelt es sich um offizielle Propagandamittel der Terrormiliz Islamischer Staat (IS), die zur politischen Mobilisierung genutzt werden.
Die Generalstaatsanwaltschaft betont, dass diese Inhalte typischerweise von der offiziellen Medienstelle des IS oder anderen ausländischen terroristischen Vereinigungen verbreitet werden. Die Anklage umfasst somit sowohl die konkrete Tatvorbereitung als auch die ideologische Unterstützung terroristischer Strukturen.
Der Fall zeigt erneut die Gefahren, die von online-radikalisierten Einzeltätern ausgehen können. Die Berliner Justizbehörden haben mit der Anklageerhebung nun den Weg für ein Gerichtsverfahren geebnet, in dem die schwerwiegenden Vorwürfe im Detail verhandelt werden sollen.



