Eine Ortsvorsteherin aus Dresden erhielt Steuergelder von der Stadt, um hochbetagten Senioren Blumen und Geldgeschenke zu Jubiläen zu überreichen. Doch laut Amtsgericht kamen die Präsente in 17 Fällen nicht an. Das Urteil lautete Untreue, verbunden mit einer Geldstrafe von 13.000 Euro. Die CDU-Politikerin wurde daraufhin als Ortschefin suspendiert. Daniela Walter (53) trat aus der Partei aus und wechselte zur AfD.
Das Urteil von 2021 wurde jedoch nie rechtskräftig. Fünf Jahre später sollte der Berufungsprozess beginnen. Doch kurz vor Prozessbeginn am 30. April 2026 stimmte die Staatsanwaltschaft Dresden einer Einstellung des Verfahrens zu. Gerichtssprecher Andreas Feron (63) erklärte: „Maßgeblich waren die lange zurückliegenden Tatzeiträume und die Dauer des Verfahrens.“ Die AfD-Politikerin erhielt als Strafe eine Auflage über 5000 Euro, zahlbar an einen Krebsverein.
Justiz ließ Fall fünf Jahre liegen
Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Doch warum kümmerte sich jahrelang niemand darum? Wie aus Justizkreisen bekannt wurde, werden Personalwechsel, viele Parallelverfahren und fehlende Prioritäten (keine Haftsache) beim überlasteten Gericht angeführt. Walters Anwalt Dr. Joachim Michael Keiler (67), selbst AfD-Landtagsabgeordneter in Sachsen, sagte: „Die lange Verfahrensdauer von fünf Jahren hat Frau Walter schwer zugesetzt. Die Zahlung ist kein Schuldeingeständnis, mit der Auflage kann sie sich jedoch abfinden – sie kommt einem guten Zweck zugute. Das war alles eine Schlamperei in der Verwaltung.“
Politikerin hatte Geld quittiert
Daniela Walter hatte jahrelang die Amtsgeschäfte im Dresdner Ortsteil Schönfeld-Weißig geführt. Das Rathaus hatte der Ortschaft Bargeld für Jubilare bereitgestellt. Für einen 90-Jährigen gab es beispielsweise 50 Euro für ein Präsent und 20 Euro für Blumen. Walter hatte die Entgegennahme quittiert, doch einige Senioren erhielten nichts. Ihr Verteidiger erklärte, dass Frau Walter neben ihrem Vollzeitjob, ihrem Stadtratsmandat und dem Ortsvorsteherjob gar keine Zeit gehabt hätte, alle Jubilare zu besuchen. Daher hätten auch Ortschaftsräte und Verwaltungsmitarbeiter die Überbringung übernommen. Wer die Euros einsteckte, wird mit der Einstellung nun nicht mehr aufgeklärt.
Stadt will Schadensersatz
Das Amtsgericht Dresden bezifferte den Schaden der fehlenden Präsente in den Jahren 2015 bis 2017 auf 570 Euro. Eine Schadensersatzklage der Stadt sei noch anhängig, ruhe aber derzeit. Eine Anfrage dazu ließ die Behörde bislang unbeantwortet. Auch die Staatsanwaltschaft erklärte auf Anfrage nicht, warum sie auf einmal einer Einstellung zustimmte.



