Vater verklagt Land Brandenburg wegen Unterrichtsausfall am Gymnasium
Vater verklagt Land wegen Unterrichtsausfall

Im Fall des Vaters Jens Schröder, der das Land Brandenburg wegen Unterrichtsausfalls verklagen will, gibt es eine überraschende Entwicklung. Der Vater eines Schülers des Prenzlauer Gymnasiums hatte gefordert, den Distanzunterricht in Präsenz abzuhalten, nachdem der Physiklehrer erkrankt war. Gleichzeitig kündigte er an, vor dem Verfassungsgericht zu klagen, weil der Staat seinen Pflichten nicht nachkomme.

Hintergrund des Konflikts

Der Schulleiter informierte am 20. Februar dieses Jahres die Eltern darüber, dass in den Jahrgangsstufen 8 und 9 im laufenden Halbjahr kein regulärer Physikunterricht stattfindet. Am Mittwochabend teilte die Schule den Eltern mit, dass der Physikunterricht in allen vier Klassenstufen gesichert sei. Allerdings übernimmt nicht ein neuer Lehrer den Unterricht, sondern der einzige verbliebene Physiklehrer. „Anscheinend gibt es jetzt Kapazitäten“, sagt Jens Schröder. Diese entstehen, weil die 12. Klasse mitten in den Abiturprüfungen steckt und keinen Physikunterricht mehr besucht.

Wann kommt der neue Lehrer?

Jens Schröder freut sich für die Schüler, fühlt sich jedoch veräppelt. „Ich hatte am 13. April ein Gespräch mit dem Schulleiter, und dort erfuhr ich, dass ab dem 18. Mai ein weiterer Physiklehrer seine Arbeit am Gymnasium aufnehmen werde. Davon ist jetzt keine Rede mehr.“ In der E-Mail, die unserer Redaktion vorliegt, schreibt die Schulleitung: „Wir stehen selbstverständlich weiter in engem Kontakt mit dem Schulamt, um, auch kurzfristig, einen weiteren Physiklehrer einstellen zu können. Unser Ziel ist es, ausgefallenen Unterricht nachzuholen.“

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Arbeitsbelastung für einen Lehrer nicht vertretbar

Aus Sicht von Jens Schröder benötigt die Schule dringend einen weiteren Lehrer, weil die Arbeitsbelastung für den einzigen Physiklehrer enorm ist. Er hält diese Dauerbelastung für unzumutbar. „Wenn er auch noch ausfällt, haben wir gar keinen mehr. Er unterrichtet nicht nur Physik, sondern auch Mathematik.“ Schulleiter Ludger Melters sagt auf Nachfrage, dass man sich am Scherpf-Gymnasium bemühe, den Unterrichtsausfall so gering wie möglich zu halten. „Vertretungen und Mehrarbeiten werden mit den Kollegen im Vorfeld abgesprochen, um eine Überbelastung zu verhindern.“

Weiter erklärte er: „Ursprünglich favorisierte ich eine Lösung, nach der die Klassen statt der ausgefallenen Physikstunde generell eine zusätzliche Mathematikstunde erhalten sollten. So hätte ich die Belastung auf mehrere Lehrkräfte verteilt und zugleich meine Linie verfolgt, Deutsch, Mathematik und Englisch zu priorisieren, weil alle diese Fächer bis zum Abitur durchgängig belegen müssen. Durch die Intervention von Herrn Schröder und den dadurch ausgelösten Druck entschied ich mich kurzfristig, statt einer fünften Mathematikstunde die ausgefallene Physikstunde selbst zu erteilen – auch wenn das die einzige Lehrkraft im Fach Physik einseitig belastet.“

Noch keine Antwort vom Schulamt

Jens Schröder sagt, dass sich bisher niemand vom staatlichen Schulamt bei ihm gemeldet hat. Die Frist läuft am 4. Mai ab; bis dahin erwartet er eine Rückmeldung und damit einen Rechtsmittelbescheid für seine geplante Klage vor dem Verwaltungsgericht. In einem früheren Gespräch mit unserer Zeitung sagte er: „Der Staat hat Pflichten, die er erfüllen muss. Es gibt ein Recht auf Bildung. Wir wollen ein Grundsatzurteil. Wenn der Staat seit drei Legislaturperioden immer wieder versäumt, den Unterricht zu garantieren, muss ein Urteil festlegen, dass Eltern auf Kosten des Staates einen Privatlehrer engagieren können. Die Verantwortlichen hätten etwas in Angriff nehmen müssen, etwa – wie ich vorgeschlagen habe – Distanzunterricht in Präsenz. Unterrichtsausfall darf nicht passieren.“

Statt Beschwerde wurde ein Antrag eingereicht

„Wir haben dem Schulamt, das den Eingang bestätigte, nun noch einmal mitgeteilt, dass wir keinen Beschwerdebrief, sondern einen Antrag eingereicht haben“, sagt der Elternvertreter. Jens Schröder erklärt, dass er zum einen das Recht auf Distanzunterricht bei Lehrerausfall durchsetzen will. Zum anderen will er ermöglichen, dass Eltern einen Privatlehrer auf Kosten des Landes engagieren können, wenn die Schule keinen Unterrichtsstoff vermittelt.

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Ausfall bedeutet nicht tatsächlichen Ausfall

Das Bildungsministerium liefert für dieses Halbjahr keine aktuellen Zahlen; es erfasst die Daten nur halbjährlich, und man kann sie nachlesen. „Allerdings sind diese Zahlen nicht repräsentativ, denn wenn Lehrkräfte statt Physik ein anderes Fach unterrichten, wertet die Statistik das nicht als Ausfall.“ Jens Schröder möchte mit seinem Vorstoß auch zeigen, dass man für einen Rechtsanspruch kämpfen und ihn gegebenenfalls auch einklagen muss. „Das macht eben Demokratie aus.“ Ludger Melters sieht das in diesem Fall anders: „Mit seiner Klage hilft Herr Schröder mir in meiner Arbeit nicht.“