Vater verklagt Brandenburg wegen ausgefallenem Physikunterricht vor Verfassungsgericht
Vater verklagt Brandenburg wegen Physikunterricht-Ausfall

Vater verklagt Brandenburg wegen ausgefallenem Physikunterricht vor Verfassungsgericht

Ein Vater aus Prenzlau in Brandenburg hat das Bundesland vor dem Verfassungsgericht verklagt, weil sein Sohn seit Februar dieses Jahres keinen regulären Physikunterricht am örtlichen Gymnasium erhält. Jens Schröder kämpft für das Recht seines Sohnes auf Bildung und fordert eine Grundsatzentscheidung.

Seit Wochen kein Physikunterricht

Am 20. Februar informierte die Schulleitung per E-Mail, dass in den Jahrgangsstufen 8 und 9 aufgrund der langfristigen Erkrankung eines Physiklehrers kein regulärer Unterricht stattfinden kann. Seitdem fallen die Stunden komplett aus, auch angekündigte Physiktage zum Nachholen des Schulstoffs wurden bisher nicht durchgeführt.

„Es geht um eine Grundsatzentscheidung“, erklärt Schröder. „Die Schule lässt die Stunden einfach ausfallen, obwohl technische Möglichkeiten für Distanzunterricht in Präsenz existieren.“

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Forderungen und rechtliche Grundlage

Der Vater fordert das Staatliche Schulamt Frankfurt (Oder) auf, spätestens ab dem 4. Mai für Distanzunterricht in Präsenz zu sorgen. Dabei sollen die Schüler im Klassenraum sitzen und von einem Physiklehrer eines anderen Gymnasiums unterrichtet werden.

Falls dies nicht umgesetzt wird, verlangt Schröder die Bezahlung eines Privatlehrers. Seine Klage stützt sich auf Paragraf 44 Absatz 2 des Schulgesetzes, der Schülern Unterricht nach der geltenden Stundentafel garantiert. Unterrichtsausfall verletze damit das Grundgesetz, die Landesverfassung und das Brandenburgische Schulgesetz.

Lehrermangel in Brandenburg

Im Land Brandenburg gibt es derzeit mehr als 740 offene Lehrerstellen. Bildungsminister Gordon Hoffmann (CDU) hatte angekündigt, dass 250 der im vergangenen Jahr gestrichenen 340 Stellen noch besetzt werden sollen. Für die kommenden Jahre will sich das Land auf Grundkompetenzen wie Lesen, Schreiben und Rechnen konzentrieren.

„Seit Jahren fallen an unseren Grundschulen massiv Stunden aus; inzwischen trifft das auch das Gymnasium“, kritisiert Schröder. „Besonders im ländlichen Bereich hängen wir hinterher.“

Reaktionen und Ausblick

Das Schulamt hat mittlerweile reagiert: Ein neuer Lehrer soll ab dem 18. Mai den Physikunterricht übernehmen. Das Schulamt wertet Schröders Schreiben jedoch als Beschwerde und nicht als Antrag. Bis zum 4. Mai muss eine Antwort vorliegen.

Trotz dieser Entwicklung will Schröder die Klage nicht zurückziehen. „Wir freuen uns, dass die Schüler wieder regelmäßig Physikunterricht bekommen sollen“, sagt er. „Aber ich werde trotzdem klagen. Der Staat hat Pflichten, die er erfüllen muss. Es gibt ein Recht auf Bildung.“

Der Vater fordert ein Grundsatzurteil, das festlegt, dass Eltern bei Unterrichtsausfall auf Kosten des Staates einen Privatlehrer engagieren können. Die Klagekosten trägt er selbst – ähnlich wie in einem früheren Fall gegen die Essensversorgung in Prenzlauer Kitas und Schulen, der zu Rückzahlungen an die Eltern führte.

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