Berlin lockert Radweg-Pflicht und verlängert Ausbaufrist bis 2035
Berlin lockert Radweg-Pflicht und verlängert Frist

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat weitreichende Änderungen am Mobilitätsgesetz beschlossen. Die Novelle streicht zahlreiche Vorgaben für den Radverkehr und verlängert die Frist für den Ausbau des Radnetzes. So ist es künftig nicht mehr generell vorgeschrieben, auf Hauptverkehrsstraßen Radwege anzulegen, die breit genug für sicheres Überholen sind. Bei Platzmangel darf nun auf Radwege komplett verzichtet werden; in begründeten Ausnahmefällen sollen dann Nebenstraßen genutzt werden. In der Praxis war dies bereits zuvor möglich, stand aber nicht explizit im Gesetzestext.

Neue Zieljahre für das Radverkehrsnetz

Das stadtweite Radverkehrsnetz mit einer geplanten Länge von rund 2.370 Kilometern soll nun bis 2035 fertiggestellt sein, fünf Jahre später als ursprünglich geplant (Ziel 2030). Das sogenannte Radvorrangnetz mit einer Länge von 865 Kilometern soll weiterhin bis 2030 vollständig ausgebaut und beschildert sein. Die Verschiebung betrifft also vor allem Nebenstrecken.

Kritik von Verbänden

Mehrere Umwelt- und Verkehrsverbände – darunter ADFC Berlin, BUND Berlin, Changing Cities und VCD Nordost – hatten die Novelle bereits vor der Abstimmung als „weiteren Tiefpunkt der Verkehrspolitik“ bezeichnet. Sie kritisierten, die Änderungen gingen auf Kosten einer gerechten Aufteilung des Verkehrsraums und der Verkehrssicherheit. Der ADFC Berlin warnte vor einer Zunahme von Konflikten zwischen Radfahrern und Autofahrern.

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Regierungskoalition verteidigt Flexibilität

Der CDU-Abgeordnete Johannes Kraft verteidigte die Novelle: „Es geht der Regierungskoalition um einen pragmatischen Zugang in der Verkehrspolitik und um mehr Flexibilität.“ Radwege an Hauptstraßen seien weiterhin gewollt, aber es würden nun Alternativen ermöglicht. Zudem werde mehr für die Schulwegsicherheit, für Fußgänger sowie für mehr Sicherheit und Sauberkeit im öffentlichen Nahverkehr getan. Die Koalition aus CDU und SPD betont, dass die Änderungen eine bedarfsgerechtere und kosteneffizientere Umsetzung erlauben.

Auswirkungen auf den Radverkehr

Die Neuregelung könnte dazu führen, dass auf stark befahrenen Hauptstraßen Radwege entfallen, wenn der Platz knapp ist. Stattdessen sollen Radfahrer dann auf ruhigere Nebenstraßen ausweichen. Kritiker befürchten Umwege und eine geringere Attraktivität des Radverkehrs. Befürworter argumentieren, dass so Konflikte zwischen verschiedenen Verkehrsteilnehmern reduziert werden und die Verkehrssicherheit insgesamt steigt.

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