Lebenslange Haft für Todesfahrer von Magdeburger Weihnachtsmarkt
Lebenslange Haft für Magdeburger Todesfahrer

Urteil im Magdeburger Weihnachtsmarkt-Prozess

Das Landgericht Magdeburg hat den Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt zu lebenslanger Haft verurteilt. Der 51-jährige Saudi-Araber Taleb Al-Abdulmohsen wurde am heutigen Freitag der sechsfachen Mordes und des versuchten Mordes in über 200 Fällen für schuldig befunden. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren nahezu ausschließt.

Der Angeklagte war am 20. Dezember 2024 mit einem geliehenen 340-PS-Mietwagen durch eine Lücke zwischen Betonabsperrungen auf den belebten Weihnachtsmarkt gefahren. Fünf Frauen und ein neunjähriger Junge kamen ums Leben, Hunderte Menschen wurden teils schwer verletzt. Viele von ihnen waren zur Urteilsverkündung gekommen – so viele Betroffene wie an keinem der 40 vorherigen Verhandlungstage.

Technische Panne bei Urteilsverkündung

Die Verkündung des Schuldspruchs wurde von einer technischen Panne begleitet. Der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg hatte den Tenor bereits verkündet und das Publikum sich setzen lassen, als der Verteidiger einwandte, in der Glaskabine des Angeklagten sei nichts zu hören gewesen. Der Spruch musste daraufhin wiederholt werden. Der Angeklagte verfolgte die Verkündung aufmerksam, aber regungslos, bewacht von maskierten Spezialkräften der Justiz.

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Das Gericht behielt sich vor, zu einem späteren Zeitpunkt eine Sicherungsverwahrung anzuordnen, bescheinigte dem Angeklagten jedoch eine „große Gefährlichkeit“. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte die sofortige Anordnung beantragt, doch das Gericht sah die Voraussetzungen als nicht erfüllt an.

Motiv: Rache am deutschen Volk

„Als Motivation für diese Tat haben wir ein Motivbündel festgestellt“, sagte Richter Sternberg. Dem Angeklagten sei es um Rache am deutschen Volk gegangen, das er mit dem deutschen Staat gleichgesetzt habe. Hinzu gekommen sei ein verlorener Zivilprozess gegen eine Flüchtlingsorganisation aus Köln, den er als narzisstische Kränkung empfand. „Er wollte zudem öffentliche Aufmerksamkeit für seine Themen“, so Sternberg.

Der studierte Mediziner war 2006 nach Deutschland gekommen und sah sich selbst als Aktivist für die Rechte saudischer Frauen. Immer wieder geriet er mit Behörden aneinander. Ab 2023 habe er geplant, eine schwerwiegende Tat zu begehen, um sich für angebliche Versäumnisse Deutschlands zu rächen.

Kein Mitgefühl während der Tat

Der Richter stellte fest: „Der Angeklagte hat während des Tatgeschehens kein Mitgefühl empfunden für andere Personen.“ Seine Empathiefähigkeit könne er quasi ein- und ausschalten. Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte dem Angeklagten eine narzisstische Persönlichkeitsstörung bescheinigt, ihn aber für uneingeschränkt schuldfähig erklärt – das Gericht folgte dieser Einschätzung. „Der Angeklagte hat einen Hang zur Begehung schwerer Straftaten. Er ist deswegen für die Allgemeinheit gefährlich“, sagte Sternberg.

Betroffene berichten von Traumata

Im Prozess waren zahlreiche Betroffene als Zeugen zu Wort gekommen. „Ich wusste bis zu diesem Abend nicht, wie sich Todesangst anfühlt“, sagte eine 39-Jährige, die sich mit ihrer Sportgruppe auf dem Weihnachtsmarkt verabredet hatte. Bis heute höre sie die Schreie der Opfer. Viele berichteten von Schlafstörungen, Angst- und Panikattacken, übermäßiger Wachsamkeit und der Vermeidung von Menschenmengen. Unter den Opfern sind viele Kinder und Jugendliche; einige wurden zu Pflegefällen, viele können bis heute nicht arbeiten.

Reaktionen auf das Urteil

Magdeburgs Oberbürgermeisterin Simone Borris (parteilos) erklärte: „In die Entscheidung des Gerichts haben wir Vertrauen. Eine Genugtuung oder gar Wiedergutmachung kann es nicht geben. Deshalb gilt unser Mitgefühl heute und in den kommenden Tagen besonders den Menschen, deren Leben durch diese Tat dauerhaft verändert wurde.“ Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) sagte: „Die Opfer werden nicht allein gelassen. Dieses Versprechen gilt auch nach dem heutigen Urteil. Wer Hilfe braucht, wird sie auch weiterhin bekommen.“

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