Das Schulministerium Nordrhein-Westfalens hat eine Unterrichtsaufgabe an einem Gymnasium in Kevelaer scharf kritisiert, bei der Achtklässler im Fach Sexualerziehung ein fiktives Bordell entwerfen sollten. Die Aufgabe mit dem Titel „Der neue Puff für alle“ sei „eindeutig nicht“ altersgerecht und pädagogisch ungeeignet, erklärte das Ministerium in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Landtagsfraktion. Der Vorfall hatte bei Eltern und in der Schulgemeinde für erhebliche Irritationen gesorgt.
Details der umstrittenen Aufgabenstellung
Laut Medienberichten, unter anderem des WDR, wurden die Schülerinnen und Schüler der achten Klasse dazu aufgefordert, in Gruppenarbeit ein bestehendes Bordell zu modernisieren und ein „Freudenhaus der sexuellen Lebenslust“ zu entwerfen. Dabei sollten sie unter anderem das inhaltliche Angebot, die Gestaltung der Räume, die dort arbeitenden Personen sowie Werbung und Preislisten konzipieren. Die Aufgabe war Teil des Sexualerziehungsunterrichts und sollte nach Angaben der Schule explizit zu Diskussionen anregen und Inhalte aufgreifen, mit denen Jugendliche in sozialen Medien konfrontiert werden können.
Reaktion des Schulministeriums
Das Schulministerium betonte in seiner Stellungnahme, dass die Thematik Sexualität in allen pädagogischen Zusammenhängen einer besonders sensiblen Behandlung bedürfe. Unterrichtsmaterial müsse sorgsam ausgewählt werden, wobei neben sachlicher und formaler Richtigkeit auch die Altersangemessenheit und die Förderung der Handlungs- und Urteilskompetenz zu prüfen seien. „Diesen Anforderungen genügt das verwendete Material ‚Der neue Puff für alle‘ eindeutig nicht“, hieß es aus dem Ministerium. Der Vorfall sei innerhalb der Schulgemeinde zufriedenstellend aufgearbeitet worden, und alle beteiligten Personen seien dafür sensibilisiert worden, dass der Einsatz dieses Materials als ungeeignet einzustufen ist.
Maßnahmen der Schule
Die Bezirksregierung Düsseldorf teilte mit, dass die Schulleitung die Unruhe in der Schulgemeinschaft bedauere und entschieden habe, das betreffende Unterrichtsmaterial nicht weiterzuverwenden. „Sexualerziehung muss verantwortungsvoll, sensibel und altersangemessen erfolgen“, erklärte ein Sprecher. „Das in Rede stehende Material genügt diesen Ansprüchen in keiner Weise und ist für den Einsatz im Unterricht nicht geeignet.“ Die betreffende Lehrkraft habe den Eltern und der Klassenpflegschaft die Hintergründe des Unterrichtsmaterials erläutert, wodurch Irritationen ausgeräumt worden seien. Auch mit den Schülern sei der Inhalt der Unterrichtsstunde im Nachgang thematisiert und eingeordnet worden.
Hintergrund und Einordnung
Im Ministerium seien zu dem Vorfall drei Bürgerbeschwerden eingegangen, ähnliche Fälle seien der Landesregierung nicht bekannt. Die schulische Sexualerziehung habe immer „altersgerecht, fachlich fundiert und pädagogisch sensibel“ zu erfolgen, betonte das Ministerium. Dabei müssten die individuellen Lernvoraussetzungen der Schüler berücksichtigt sowie Methoden und Medien mit Blick auf die spezifische Lerngruppe ausgewählt werden. Die Schulen müssten zudem auf den Einsatz altersgemäßer, fachlich geprüfter Materialien achten, die wissenschaftlich fundiert seien und didaktisch sensibel für die Zielgruppe aufbereitet würden. Der Vorfall in Kevelaer zeigt, wie wichtig eine sorgfältige Auswahl von Unterrichtsmaterialien ist, um pädagogische Standards zu wahren und das Vertrauen von Eltern und Schülern nicht zu gefährden.



